Bankrecht

 

Auch das Bankrecht ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Hierbei geht es in den allermeisten Fällen um die gestörte Rechtsbeziehungen zu ihrer Bank.

Aber auch vorbereitend werden wir tätig, zum Beispiel wenn es darum geht einen Darlehnsvertrag rechtlich „auf Herz und Nieren“ zu prüfen.

 

Unsere Leistungen:

Wir beraten und vertreten hier Verbraucher und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich bei ihrer Interessenwahrnehmung gegenüber der Bank.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind hierbei außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Banken, die in der Regel zu einer für beide Seiten (Gläubiger und Schuldner) gangbaren Lösung führen.

Wir machen aber auch ihre Schadensersatzansprüche gegenüber ihrer Bank geltend, wenn diese gegen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstoßen hat und ihnen dadurch Schaden entstanden ist. So z.B. bei Falschberatungen bezüglich Kapitalanlagen oder Missachtung von Anlagevorgaben (Stichwörter: Schrottimmobilien, Lehmann Brothers, etc.)

Wir sind darüber auch ausländischen Bankinstituten beim Eintritt in den deutschen Markt behilflich oder helfen ihnen als Unternehmer bei der Gründung einer eigenen Bank.

Sprechen Sie uns doch einfach direkt an.