Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht ist einer der vier Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Im Erbrecht sind wir für Sie umfassend sowohl beratend, als auch außergerichtlich und prozessual tätig.

Sollten – was im Erbrecht häufig der Fall ist – steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, so arbeiten wir gerne mit ihrem angestammten Steuerberater zusammen oder benennen Ihnen bei Bedarf einen Steuerberater unseres Vertrauens.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu unseren Qualifikationen, sowie zu unseren anwaltlichen Leistungen auf dem Gebiet des Erbrechtes.

Unsere Qualifikationen im Erbrecht

Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist seit 30 Jahren auf dem Gebiet des Erbrechtes tätig.

Er war von 1982 – 2018 Notar und ist seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht.

Aus seiner langjährigen Tätigkeit hat er einen reichen Erfahrungsschatz erworben, der durch ständige Weiterbildung auf dem Gebiet des Erbrechtes stetig erweitert wird.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist sowohl beratend als auch prozessual tätig.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV und im deutschen Forum für Erbrecht

Rechtsanwalt Friedbert Wittum publiziert darüber hinaus regelmäßig zu erbrechtlichen Themen.

Rechtsanwalt Maximilian Wittum hat seit seiner Referendarszeit eine Vielzahl von erbrechtlichen Mandaten bearbeitet und ist hauptsächlich beratend auf diesem Gebiet tätig.

Darüber hinaus publiziert auch Rechtsanwalt Maximilian Wittum regelmäßig zu Themen aus dem Gebiet des Erbrechtes.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Erbrecht umfassen insbesondere

Beratung vor dem Erbfall

Hierzu gehören alle Testamentsarten wie

  • Einzeltestament
  • gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Unternehmertestament
  • Ehegattentestament
  • Berliner Testament
  • Partnerschaftstestament
  • Testament der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • das Testament bezüglich eines nichtehelichen Kindes
  • Behindertentestament,

sowie

  • Übergabe im Wege der verfrühten Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermächtnis Pflichtteilsrecht
  • Vertrag zugunsten Dritter (Lebensversicherung)
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Stiftung und Adoption
  • erbschaftssteuerrechtliche Aspekte

Beratung nach dem Erbfall

  • Erbschaftsannahme oder Ausschlagung
  • Alleinerbe
  • Erbengemeinschaft
  • Teilungsanordnung
  • Vermächtnisse
  • Widerruf von Verträgen zugunsten Dritter
  • Bankkonten
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteil
  • Ansprüche von Nachlassgläubigern vor und nach dem Erbfall
  • Beerdigungskosten
  • Nachlasssicherung
  • Nachlassverwaltung und Insolvenz
  • Erbenhaftung

Berichtigung öffentlicher Register

  • Berichtigung des Grundbuchs
  • Erbschein
  • Berichtigung des Handelsregisters

Gerichtliche Durchsetzung nach dem Erbfall

  • Auskunftsklage des Pflichtteilberechtigten oder des Miterben
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbenfeststellungsklage
  • Erbauseinandersetzung und Erbteilungsklage
  • die Vermächtniserfüllung
  • die Vermächtnisklage
  • die Pflichtteilsklage
  • die Klage des durch Schenkung des Erblassers beeinträchtigten Erbvertragserben oder Erbvertragvermächtnisnehmers
  • die Auseinandersetzung mit dem Nachlassgericht
  • das Schiedsverfahren
  • die Mediation.

Besonderheiten der eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und ihre Rechtswirkungen
  • Unterhaltspflicht
  • Adoptivkinder
  • Auflösung
  • Verwandte und der Güterstand
  • internationales Privatrecht.

Auslandsberührung

  • Internationales Privatrecht
  • Kollisionsrecht
  • Nachlassspaltung
  • Immobilienvererbung im Ausland, insbesondere Ferienimmobilien in Spanien, Italien, Griechenland, Kroatien, Frankreich, USA, Österreich etc.
  • Erbschaftssteuer im In- und Ausland
  • Pflichtteilsrechte
  • Erbschein

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie für bestimmte Fälle (Geschäftsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, etc.) Entscheidungsgewalt auf eine andere Person oder Institution. Eine Vorsorgevollmacht errichtet man, um die Bestellung eines (Ihnen ggf. unbekannten) gerichtlichen Betreuers zu vermeiden. Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie sich für eine vertrauenswürdige Person, die sich um ihre Angelegenheiten kümmern soll. In einer Vorsorgevollmacht regelt man üblicherweise vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten.
  • Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie (kein Bevollmächtigter!), was Sie für Vorstellungen und Wünsche für bestimmte medizinische / gesundheitliche Grenz-Situationen haben, in denen keine Aussicht auf Besserung besteht.
  • Die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat folgende Vorteile:
    • Der Notar beurkundet nur,  wenn eine Geschäftsunfähigkeit nicht offensichtlich vorliegt, ggf. nimmt er seine Wahrnehmungen und Zweifel in die Urkunde auf
    • Der Notar stellt die Identität des Erschienenen fest
    • Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht genügt den Anforderungen des § 29 GBO, d.h. der Bevollmächtigte kann im Namen des Vollmachtgebers Grundstücke belasten, veräußern oder erwerben (dies ist bei einer privatschriftlichen Vollmacht nicht möglich)
    • Banken und Sparkassen müssen eine notarielle Vorsorgevollmacht anerkennen (BGH Rechtsprechung)

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