Gesellschaftsrecht

 

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht zivilrechtlicher Vereinigung von Personen welche durch Rechtsgeschäft zur Erreichung eines bestimmten Zweckes begründet werden.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartnerschaftsG) und Kapitalgesellschaften (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG. Daneben gibt es auch Misch- und Sonderformen, wie z.b. die GmbH & Co. KG, die KGaA, Vereine, Stiftungen u.ä., sowie ausländische Rechtsformen (zeitweilig war z.B. die limited sehr beliebt).

 

Unsere Leistungen:

Wir beraten Sie hier umfassend bei der für Sie richtigen Wahl der Gesellschaftsform bei der Gründung / Abspaltung / Verschmelzung / Fusion, etc. pp. ihres Unternehmens (s.a. unter Existenzgründung).

Hier entwerfen wir für Sie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag/die Satzung ihrer Gesellschaft.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei allen notwendigen Formalien, wie z.B. Genehmigungseinholung, Registeranmeldungen, Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Kapitalerhöhung oder -verringerung.

Wir beraten Sie bei Mergers & Acquisitions (M&A), sprich Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, Verschmelzungen, aber auch Umwandlungen, Abspaltungen, etc. pp. nach folgendem Ablaufschema im M&A-Bereich:

  • Strategie und Planungsphase (deal oder asset deal)
  • Kontakt und Sondierungsphase
  • Letter of Intent (LoI)
  • Analyse- und Verhandlungsphase
    • Due Dilligence
    • share deal oder asset deal
    • Vertragsausarbeitung und -verhandlungen
  • Abschlussphase
  • Post-Audit-Phase

Wir stehen ihnen auch helfend zur Seite, wenn Sie Probleme beim Betrieb ihrer Gesellschaft haben, wie z.B. bei Haftungsfragen, Gesellschafterstreitigkeiten, Schwierigkeiten mit Banken (siehe Bankrecht), Sanierungen, etc. pp.

Schlussendlich ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei die Entwicklung von tragfähigen Nachfolgekonzepten für ihr Unternehmen (siehe auch ERBrecht).

Dies kann von der einvernehmlichen oder auch streitigen Einbindung (von Teilen) der nächsten Generation mit Abfindungen oder Pflichtteilsumgehungen, über die Adoption nahestehender nichtverwandter Nachfolger, bis hin zum Verkauf an fremde Investoren reichen.

Unser Hauptaugenmerk bei der Entwicklung eines Nachfolgekonzeptes gilt hierbei natürlich ihren Vorstellungen, der Durchsetzung derselben, sowie der Sicherung ihres Erbes.

Aber auch wenn Sie momentan noch nicht an eine Übergabe an die nächste Generation nachdenken, sollten Sie zumindest testamentarisch den Fall der Fälle geregelt haben.

Ihr Unternehmen sollte auch im Falle ihres plötzlichen Todes geordnet an ihre Nachfolger übergeben werden können. Hier bietet sich - gerade bei minderjährigem Nachwuchs - die Testamentsvollstreckung (ggf. kombiniert mit Vor- und Nacherbschaft o.ä.) an. Auch hierzu beraten wir Sie kompetent und ausführlich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach direkt an.