Das Handelsrecht, geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB), ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander. Geregelt sind aber auch teilweise die Rechtsbeziehungen zu Verbrauchern und neuerdings auch zu Kleingewerbetreibenden, welche keine Kaufleute im Sinne des HGB sind.
Im HGB sind darüber hinaus noch Regelungen zum Handelsregister und zu Bilanzierungspflichten enthalten.
Geregelt sind u.a. die Kaufmannseigenschaft, der Handelskauf, das Lagergeschäft, das Transportgeschäft, das Recht der Handelsvertreter, das Recht der Handelsmakler, das Kommissionsgeschäft, das Vertragshändlerrecht, sowie das Franchiserecht.
Unter den Begriff Handelsrecht fallen auch die Handelsgeschäfte mit internationalem Bezug (grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte), welche nach den Regeln des internationalen Privatrechts und/oder UN-Kaufrecht behandelt werden.
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