Ärzterecht

Ärzterecht

Da die Rechtslage für Ärzte viele Besonderheiten aufweist, die von dem „Normalfall“ abweicht, haben wir uns zum Ziel gesetzt, eine Sonderrubrik für Ärzte zu erstellen.

Hier finden Sie alle Themen die für Sie als Arzt von Belang sind und keinen „Normalfall“ darstellen.

Wirtschaftsrecht für Ärzte

Ärzte erzielen häufig überdurchschnittliche Einkommen. Das macht sie interessant für jede Art von „Berater“, insbesondere solche, die darauf bauen, dass Ärzte das Vertrauen, welches ihnen entgegengebracht wird, auch anderen entgegenbringen. Hier tummeln sich viele Betrüger.

Aber auch bei der Existenzgründung oder dem Betrieb einer Praxis gibt es viele arztspezifische Besonderheiten.

Kapitalanlageberatung

Prüfung von Anlageprodukten insbesondere für Ärzte

Existenzgründungsberatung

  • Fördermittel
  • Kassenzulassung
  • Rechtsformwahl (z.B. PartGmbB)

PartGmbB

Freiberufler die bislang in der Rechtsform der GbR (BGB-Gesellschaft) oder der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zusammengearbeitet haben, sollten sich ernsthaft Gedanken über einen Rechtsformwechsel in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB oder richtiger: PartG mbB) nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) machen.

Dies betrifft insbesondere Ärzte die in der Berufsausübungsgemeinschaftsform Gemeinschaftspraxis zusammenarbeiten.

Weitere Informationen zu Vorteilen, Regelungsbedarf oder der steuerlichen Behandlung von PartGmbB haben wir unter diesem Link für sie bereitgestellt.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne!

Wirtschaftsstrafrecht (Abrechnungsbetrug, Dokumentationspflichten, Korruption, etc.)

Kaum einem niedergelassenen Arzt sind all seine Pflichten als Vertragsarzt bewusst. Aus diesem Grund lauert stets auch die Gefahr diese Pflichten zu verletzten.

Es drohen:

  • Disziplinarmaßnahmen, wie etwa:
    • Verwarnungen,
    • Verweise,
    • Geldbußen,
    • Ruhen der Zulassung;
  • Strafrechtliche Konsequenzen;
  • Entzug der Zulassung

In einem umfassenden Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen gerne alles relevante rund um dieses Thema und geben Ihnen auch einen Leitfaden für polizeiliche Durchsuchungen.

Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Es passiert schnell, dass eine Arztpraxis wegen eines möglichen Abrechnungsbetrugs Ziel einer polizeilichen Durchsuchung wird. Stehen die Polizisten erst vor der Tür, ist es in der Regel schon zu spät um sich richtig zu verhalten.

Es ist entscheidend vorher zu wissen wie man sich verhalten muss und unerlässlich sein Personal dahingehend zu schulen.

Beratung über gesetzliche Pflichten für niedergelassene Ärzte

Präventiv helfen wir Ihnen sehr gerne sich die Pflichten eines Vertragsarztes zu vergegenwärtigen.

Zu diesen Pflichten gehören:

  • Präsenzpflicht
  • Behandlungspflicht
  • Einhaltung der Fachgebietsgrenzen
  • Teilnahme am Notdienst
  • Tätigkeit in freier Praxis
  • Persönliche Leistungserbringung
  • Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung
  • Dokumentationspflicht
  • Tätigkeit an weiteren Orten
  • Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Fortbildungspflicht
  • Ärztliche Unabhängigkeit

Die Abgrenzung und auch der Umfang der einzelnen Bereiche ist schwierig und schnell besteht die Möglichkeit durch Pflichtverletzung eine Disziplinarmaßnahme zu erhalten oder gar sich strafrechtlich haftbar zu machen.

Kontaktieren Sie uns gerne. Es besteht auch die Möglichkeit für diese oder andere Themen einen Vortragsabend zu gestalten.

Formen der ärztlichen Zusammenarbeit und Beschäftigung (Anstellungsverhältnisse, Weiterbildungsassistenten, jobsharing, etc.)

Gerade im ländlichen Bereich ist häufig eine starke Arbeitsüberlastung vorhanden.

Um dem entgegen zu wirken bestehen verschiedene Möglichkeiten seine Praxis „zu erweitern“:

  • Gründung eines MVZ
  • Anstellung von Ärzten
    • Weiterbildungsassistenten
    • Angestellte Ärzte
  • jobsharing

Wir helfen Ihnen für sich das richtige Modell zu finden und unterstützen Sie auch bei der Umsetzung.

Erbrecht für Ärzte

Auch im Erbrecht gibt es Besonderheiten für Ärzte, die nicht auf den ersten Blick auffallen. Nach jahrelanger mühsamer Arbeit zur Errichtung einer eigenen Praxis, dem Schweiß und Blut dass man investierte, möchte niemand, dass diese Werte einfach verloren gehen. Aus diesem Grund ist es insbesondere für Ärzte wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Erbrecht zu beschäftigen.

Nachfolgegestaltung Praxis

Bei der Nachfolgeregelung der Praxis bestehen für den niedergelassenen Arzt weit mehr Möglichkeiten, als „seinen Kassenarztsitz“ zu verkaufen.

Bei dieser landläufigen Meinung wird verkannt, dass es sich eben nicht um den Verkauf des Kassenarztsitzes handelt, sondern um den Verkauf von Gesellschaftsanteilen.

Die Praxis stellt ein Unternehmen dar.

Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei den richtigen Weg für Sie zu finden.

Dies kann in der vollständigen Veräußerung Ihrer Gesellschaftsanteile liegen, aber auch die verschiedensten Formen der Beteiligung sind denkbar:

  • Einmalzahlung;
  • Dauerhafte feste Zahlungen;
  • Feste prozentuale Beteiligungen;
  • Prozentuale Beteiligungen, die jeweils abhängig sind von der Personenanzahl, der weiteren eigenen Arbeitsbeteiligung, dem Gesamtumsatz und vielen weiteren Faktoren, die Sie alleine bestimmen!

Lassen Sie sich umfassend beraten welche Möglichkeiten Sie haben.

Testamentserrichtung

Kein Thema über das man sich gerne Gedanken macht, dessen Bedeutung aber immens ist. Was passiert mit meiner Praxis, sollte ich sterben. Ist mein Ehepartner/ sind meine Kinder versorgt und was passiert mit meinem Lebenswerk?

Im Rahmen einem umfassenden Beratungsgespräch können wir gezielt auf Ihre Lebenssituation eingehen und festhalten was mit Ihrer Praxis passieren wird.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer, wenn nicht Ärzte sollte sich der Notwendigkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewusst sein?

Mehr Information

Immobilienrecht für Ärzte

Gerade im Bereich des Immobilienrechts gibt es viele Bereiche die für Ärzte besondere Bedeutung haben, an die jedoch kaum jemand denkt.

Mietrecht

  • Praxismietvertrag
  • Laufzeit
  • Sonderkündigungsmöglichkeiten
  • Korruptionsstrafbarkeit bei unzulässiger Bezuschussung

Grundstückskaufvertragsrecht

  •  Erstellung/Prüfung des Kaufvertrages
  • öffentliche Fördermöglichkeiten

Öffentliches Baurecht

  • gesetzliche Anforderungen an Neubau/Umbau
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Nachbarrecht
  • Bebauungsplanänderungen
  • Brandschutz
  • Barrierefreiheit

Privates Baurecht

  • Praxiserrichtung
  • Überprüfung von Verträgen mit Architekten, Bauträgern, Handwerkern, etc.
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Architekten, Bauträgern, Handwerkern, etc.

Immobilienfinanzierung

  • Prüfung von Darlehensverträgen
  • Prüfung von Förderbedingungen
  • wirtschaftliche Betrachtung
  • Riskmanagement

 

  • Erneuerbare Energien

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht ist besonders entscheidend zu erkennen ob ein Behandlungsfehler durch den Arzt begangen wurde. Es ist unerlässlich möglichst schnell zu reagieren und den möglichen Fehler der Berufshaftpflichtversicherung zu melden.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie von Patienten in Anspruch genommen werden.

Qualitätsmanagementsystem

Das Thema „Qualitätsmanagement“ löst bei vielen folgende Reaktionen aus

  • „das haben wir immer so gemacht“
  • „da könnte ja jeder kommen“
  • etc. pp.

Diese Phrasen könnte man bis ins Unendliche weiterführen.

Hintergrund

Zunächst muss man sich als Inhaber einer Vertrags(zahn)arztpraxis vor Augen führen, dass man gesetzlich zur Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements verpflichtet ist (§ 135 a SBG V).

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) überprüft jährlich stichprobenartig die Praxen. Wird die Dokumentation aus Gründen, die der Arzt zu vertreten hat, nicht eingereicht, wird vermutet, dass alle im betreffenden Quartal abgerechneten Leistungen nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen.

In diesem Fall kann die KV entscheiden, ob sie diese Leistungen schlichtweg

  •  entweder nicht vergütet
  • oder bereits geleistete Vergütungen zurückgefordert.

Fazit

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Qualitätssicherung und deren Dokumentation kann also weitreichende Folgen haben und letztlich dazu führen, dass die gesamten in einem Quartal erbrachten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen nicht vergütet werden.

Was Sie tun können

Freund statt Feind

Nun kann dieses Thema auf zwei Arten angegangen werden.
Entweder man kauft einen Ordner, setzt ein paar Kreuze, stellt ihn hübsch in die Ecke und im Fall der Überprüfung kann man sagen „dort steht er ja“ (ob dies den Anforderungen der KV entspricht, lässt sich stark bezweifeln, die entsprechenden Konsequenzen sind oben aufgeführt).

Oder man freundet sich mit diesem Thema an und sieht die immensen Vorteile für die eigene Arztpraxis.

Der Praxisalltag

  • Wundern Sie sich manchmal, warum verbrauchtes Material nicht nachbestellt wird?
  • Haben Sie Ihren Mitarbeiter/Innen schon häufig gesagt, wie sie bestimmte Untersuchungen vorbereiten sollen, aber es klappt oft nicht reibungslos?
  • Ist schon einmal vorgekommen, dass ein chronisch kranker Patient über zu lange Zeit nur seine Rezepte abholt, sich aber nie vorstellt?
  • Werden aus Fehlern in Ihrer Praxis die richtigen Konsequenzen gezogen?
  • Können Sie gewährleisten, dass Untersuchungs-, Behandlungs- und Dokumentationsstrategien, auf die Sie sich für eine Reihe von Krankheiten festgelegt haben, wirklich immer so durchgeführt werden?
  • Haben Ihre Mitarbeiter/Innen die Möglichkeit des strukturierten Austauschs untereinander und mit Ihnen?

Keine, auch nicht die aus Sicht des Arztes top funktionierende Arztpraxis, kann diese und andere Fragen an die Qualität immer uneingeschränkt mit „Ja“ beantworten.

Dabei könnte doch vieles so viel reibungsloser laufen!

Effektivität bedeutet nicht Effizienz!

Je früher ein „Fehler“ entdeckt wird, desto niedriger sind die Kosten, die er verursacht hat.

Deshalb heißt es:

1. Arbeitsabläufe vergegenwärtigen
2. Arbeitsabläufe hinterfragen
3. Komplexe Schritte vereinfachen
4. Zeitdiebe erkennen

Das kann Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bedeutet:

  • eine stetige Optimierung aller Prozesse anzustreben;
  • Stillstand ist hier ein Fremdwort;
  • richtig praktiziertes Qualitätsmanagement ist niemals abgeschlossen;
  • es funktioniert nur, wenn es auch im Praxisalltag gelebt wird;
  • Abläufe regelmäßig überprüfen und Alltagsroutinen kritisch hinterfragen;
  • komplizierte Arbeitsschritte, die zu viele Fehler verursachen, vereinfachen;
  • je weniger Fehler passieren, desto weniger Zeit muss investiert werden, um diese zu korrigieren;
  • vorhandene Ressourcen sinnvoll zu nutzen. Es geht nicht darum Personal einzusparen, sondern durch das vorhandene Personal möglichst viele Patienten sicher zu behandeln;
  • es bleibt mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben.

Daher ist es wichtig, dass bei Veränderungen das gesamte Team aktiv mit eingebunden wird – von der Anmeldung über die Diagnostik bis hin zum Hygiene- oder Gerätemanagement.

Denn nur so entsteht ein Qualitätskreislauf, der Ihre Praxis/Einrichtung stetig nach vorne bringt.

Dadurch führt das Qualitätsmanagement zu einer erhöhten Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit.

Frau Rechtsanwältin Friederike Schaper ist Qualitätsauditorin.

Sie können Sie gerne für eine kostenlose Erstberatung unter 05724/965-0 oder unter info@wittum.com kontaktieren.

Wittum//PartnerCard

Behalten Sie ihre Kosten im Blick, nutzen Sie unsere kostensparende Wittum//PartnerCard.

Mit unserer Wittum//PartnerCard genießen Sie, ihr Unternehmen oder ihre Mitarbeiter viele Vorteile.

Mehr Informationen