Unfallregulierung für Privatpersonen

 

Ein Verkehrsunfall löst eine ganze Reihe von rechtlichen Ansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger aus.

Wir kümmern uns um alle ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Die Regulierung für den Schädiger übernimmt in der Regel dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Die Haftpflichtversicherungen sind jedoch in letzter Zeit dazu übergegangen, den Geschädigten direkt nach dem Unfall zu kontaktieren, bevor dieser seinen Anwalt zu Rate ziehen kann, daher legen wir Ihnen dringlich ans Herz, die nachfolgenden „fünf goldenen Regeln" bei der Unfallregulierung zu beachten:

 

WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

  1. Verhandeln Sie auf keinen Fall ohne rechtlichen Beistand mit der gegnerischen Versicherung, verweisen Sie diese immer an ihren Rechtsanwalt!
  2. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Unfallgegner die Kosten unserer Beauftragung zu übernehmen, sie sparen also kein eigenes Geld, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen!
  3. Lassen Sie sich oder ihr Fahrzeug auf keinen Fall von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung untersuchen, sie haben Anspruch auf einen eigenen Gutachter!
  4. Unterschreiben sie niemals ein Abfindungsangebot der gegnerischen Versicherung ohne dieses von ihrem Rechtsanwalt auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen!
  5. Sollten Sie körperlich verletzt sein, regulieren Sie den Schaden niemals ohne eigenen Anwalt und sollte das Schmerzensgeldangebot der gegnerischen Versicherung auch noch so verlockend klingen. Die Versicherung bietet nie so viel an, wie sie dem Gesetz nach zu zahlen verpflichtet wäre!

 

Unsere Leistungen:

Bei einem Verkehrsunfall erhalten Sie bei uns, wenn möglich, noch am selben Tag, spätestens binnen 48 Stunden, einen Termin bei einem unserer Anwälte. Rufen Sie an und sagen Sie, dass Sie einen Verkehrsunfall hatten.

Sie können ihren Schadensfall auch 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über unser eigenes Online-Formular oder bei schadenfix.de [Link] melden, wir kontaktieren Sie sodann umgehend.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Unfallgegner, sprich gegenüber der gegnerischen Versicherung sowohl außergerichtlich (90 % aller Fälle), als auch gerichtlich (10 % aller Fälle).

Wir nehmen die komplette Unfallregulierung für sie in die Hand. Wir regulieren für Sie alle relevanten Schadenspositionen, auch solche auf die Sie selbst und viele Kollegen nie kommen würden.

Wir koordinieren für Sie den Einsatz von Spezialisten, wie z.B. Kfz-Sachverständigen, Psychologen, Schadensgutachtern und ärztlichen Gutachtern.

Wir kümmern uns speziell in sogenannten Großschadensfällen um ihre Belange. Hier geht es meist um schwere bis schwerste körperliche Schädigungen. Die Regulierung solcher Schadensfäller bedarf besonderer Kenntnisse und Erfahrungen. Hierbei kann es leicht um mehrere hunderttausend Euro mehr oder weniger gehen, je nach Verhandlungs- oder Prozessführung. Wenn Sie das bekommen wollen, was ihnen auch zusteht und nicht weniger, kommen Sie zu uns und profitieren Sie von unserer Fachkenntnis und Erfahrung.

Neben den offensichtlichen Ansprüchen wie Schmerzensgeld, etc. regulieren wir für Sie auch umfangreiche sogenannte „versteckte Schadenspositionen". Hier spekulieren die Haftpflichtversicherer auf eine vordergründig hohe Abfindung an den Geschädigten, um von den versteckten Schadenspositionen, welche ein Vielfaches der offensichtlichen Schadenspositionen ausmachen können, abzulenken. Dass sie so über den Tisch gezogen werden, passiert ihnen nicht, wenn Sie uns mit ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen.

 

Presse:

Nachfolgend einige interessante Presseartikel aus überregionalen Zeitschriften zum Thema Unfallregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung:

Autobild - "Wer den Schaden hat ..." [Link]

Stiftung Warentest - "Tricks beim Schadenersatz" [Link]

Focus - "Kfz-Versicherungen tricksen mit Gutachten" [Link]

Focus Money - "Perfides Geschäft mit der Unschuld" [Link]