Unsere Qualifikationen

 

Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist seit Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1979 auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes tätig.

Speziell im Bankrecht hat er sich dem Verbraucherschutz verschrieben und vertritt die Interessen seiner Mandanten (geschädigte Bankkunden) bis zu den obersten Gerichtshöfen unseres Landes. Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV [Link] und bildet sich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes jährlich fort.

Auch im Gesellschaftsrecht hat Rechtsanwalt Friedbert Wittum langjährige Erfahrung mit der Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen, von der BGB-Gesellschaft über die GmbH, bis zur Aktiengesellschaft, welche er entweder anwaltlich oder notariell begleitete. Auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge ist Herr Rechtsanwalt Friedbert Wittum für Sie der richtige Ansprechpartner, da er ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht ist.

 

Rechtsanwalt Maximilian Wittum hat bereits im Studium und Referendariat seine Schwerpunkte unter anderem auf das Wirtschaftsrecht und dort speziell auf das Handels- und Gesellschaftsrecht gelegt.

Im Jahr 2008 hat Rechtsanwalt Maximilian Wittum den Fachanwaltskurs Handels- und Gesellschaftsrecht des Arber-Verlages (120 Lehrstunden, 4 schriftliche Prüfungen á 5 Stunden) bestanden und ist nun sowohl beratend als auch prozessual schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig. Dies zeigt sich auch darin, dass Rechtsanwalt Maximilian Wittum Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV [Link] ist und sich auf diesem Gebiet jährlich fortbildet und auch selbst Vorträge auf diesem Gebiet hält.