Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht

 

Das Verkehrsstrafrecht regelt die Beziehungen des Einzelnen zum Staat, sobald dieser gegen eine gesetzliche Norm verstoßen hat.

Das Verkehrsverwaltungsrecht regelt die Verhältnisse des Einzelnen zum Staat bezüglich solcher Angelegenheiten wie der Fahrerlaubnis, Zulassungen, usw.

 

Unsere Leistungen:

Wir vertreten Sie vor Bußgeldbehörden, Landkreisen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgerichten und Strafgerichten in allen Angelegenheiten das Verkehrsrecht betreffend, das heißt:

  • Führerscheinentzug und Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Alkohol- oder Drogenverstöße (z.B. Trunkenheitsfahrten)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Abschleppen ihres geparkten Fahrzeuges
  • Verkehrsstraftaten (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
  • Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (Idiotentest)
  • Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldbescheid
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

Haben Sie eines der oben genannten Probleme, sollten Sie unbedingt folgendes beachten:

  1. Äußern Sie sich keinesfalls ohne anwaltlichen Beistand gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörden! Sie müssen lediglich ordnungsgemäße Angaben zu ihren Personalien machen, allerdings nichts unterschreiben.
  2. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie haben auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn  Ehegatte oder nahe Verwandte beschuldigt werden. Machen Sie davon Gebrauch!
  3. Nichts unterschreiben! Sie sind zu keiner Unterschriftsleistung verpflichtet.
  4. Kein Einverständnis zur Beschlagnahme des Führerscheins abgeben, sondern sofort widersprechen!
  5. Kein Einverständnis zur Entnahme einer Blutprobe geben (Sie sind nicht zur freiwilligen Mitwirkung an der Atemalkoholkontrolle oder zur Abgabe einer Blutprobe verpflichtet. Blut darf im Regelfall nur nach richterlichem Beschluss entnommen werden)!
  6. Widersprechen Sie der Durchsuchung oder dem Betreten ihrer Wohnung oder ihres Fahrzeuges durch Polizeibeamte ohne richterlichen Beschluss!
  7. Kontaktieren Sie uns sofort!