VOTE-PROGRAMM
VOTE ERLÄUTERUNG
Wir freuen uns, ihnen im Vorsorgebereich unser VOTE-Programm anbieten zu können.
VOTE ist eine Abkürzung (genauer ein Akronym) und setzt sich zusammen aus
- VOrsorge und
- TEstament
Im Englischen hat to vote die Bedeutung wählen.
Mit unserem VOTE-Programm können Sie wählen, wie ihre Zukunft und die ihrer Angehörigen aussehen soll, indem Sie das entsprechende durch uns gestaltete Vorsorgeinstrument zu einem fairen Preis wählen.
VOTE BAUSTEINE
Das VOTE-Programm besteht aus den Bausteinen
- VOTE und
- VOTE CHECK.
Die Leistungen im VOTE-PROGRAMM rechnen wir nach der von uns entwickelten VOTE-GEBÜHR ab.
Die VOTE-GEBÜHR ist um bis zu 40 % geringer, als
- die Notargebühren nach GNotKG
In Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung kann es sein, dass unsere Leistungen für Sie insgesamt kostenlos sind, zumindest aber erheblich bezuschusst werden.
VOTE-LEISTUNGEN
VOTE-TESTAMENT
Im Rahmen unseres VOTE-PROGRAMMES erhalten unsere Kunden im Bereich letztwillige Verfügung (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament) folgende Leistungen:
- eine anwaltliche Beratungszeit (persönlich/telefonisch) mit dem Auftraggeber von bis zu 45 Minuten*
- die Erstellung einer individualisierten Vorlage durch einen Fachanwalt für Erbrecht zum eigenhändigen Abschreiben, datieren und unterzeichnen (wegen § 2247 BGB [Link])
- die Überprüfung der eigenhändig abgeschriebenen Vorlage durch einen Fachanwalt für Erbrecht
* Erläuterung
* Wird die Beratungszeit um einen Zeitraum von bis zu 15 Minuten überschritten, erhöht sich die Pauschale um 100,00 EUR (netto); danach pro vollendete 15 Minuten um weitere 100,00 EUR (netto).
Wird ein Vermögenswert von 500.000,00 EUR überschritten, werden pro vollendete 15 Minuten jeweils weitere 200,00 EUR (netto) pauschal berechnet.
VOTE-VORSORGE
Im Rahmen unseres VOTE-PROGRAMMES erhalten unsere Kunden im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung folgende Leistungen:
- eine anwaltliche Beratungszeit (persönlich/telefonisch) mit dem Auftraggeber von bis zu 45 Minuten*
und
- die Erstellung eines individualisierten Entwurfes durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
* Erläuterung
* Wird die Beratungszeit um einen Zeitraum von bis zu 15 Minuten überschritten, erhöht sich die Pauschale um 100,00 EUR (netto); danach pro vollendete 15 Minuten um weitere 100,00 EUR (netto).
Wird ein Vermögenswert von 500.000,00 EUR überschritten, werden pro vollendete 15 Minuten jeweils weitere 200,00 EUR (netto) pauschal berechnet.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber den oder die Bevollmächtigte üblicherweise für den Fall einer vorübergehenden oder dauernden Geschäftsunfähigkeit, alle oder bestimmte Aufgaben für den/die Vollmachtgeber/in zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Willensvertreter, mit anderen Worten: der Bevollmächtigte entscheidet an Stelle des (geschäftsunfähigen) Vollmachtgebers.
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte insofern nur an Personen erfolgen, denen der Vollmachtgeber erhebliches Vertrauen entgegenbringt.
Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vollmacht iSd § 164 ff. BGB. Die Erteilung ist daher grundsätzlich formfrei (d.h. auch mündlich) möglich. Nur bei bestimmten Regelungen, insbesondere gem. §§ 1904 Abs. 5 S. 2 (ärztliche Maßnahmen) und 1906 Abs. 5 BGB (freiheitsentziehende Unterbringung und bei freiheitsentziehende Maßnahmen) ist die Schriftform vorgeschrieben.
Zu Beweiszwecken wird von uns grundsätzlich die Schriftform und zur Wiederauffindbarkeit ggf. auch die Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister empfohlen.
Soll die Vorsorgevollmacht auch Grundstücksgeschäfte abdecken, so ist die notarielle Form erforderlich.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung enthält den derzeitigen Willen des/der Verfügenden für oder gegen zukünftige, derzeit noch nicht absehbare medizinische Maßnahmen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, die ja die Vertretungsmacht auf den Bevollmächtigten überträgt, enthält die Patientenverfügung den ureigensten Willen des/der Verfügenden.
Die Patientenverfügung greift in dem Fall, dass die erklärende Person den Willen nicht mehr wirksam selbst erklären kann.
Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein.
Die Patientenverfügung wurde zum 1. September 2009 gesetzlich geregelt,§ 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB enthält eine Legaldefinition der Patientenverfügung:
„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), […]“
VOTE-KOSTEN
VOTE
Anwaltlich bieten wir Ihnen im mit VOTE neben einer kostenlosen Erstberatung insbesondere Pauschalhonorare nach der von uns entwickelten VOTE-GEBÜHR zur rechtssicheren und individualisierten Erstellung von
- letztwilligen Verfügungen (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament)
- Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen
an.
In Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung kann es sein, dass die Erstellung für Sie kostenlos ist, zumindest jedoch erheblich bezuschusst wird.
VOTE-CHECK
Mit VOTE CHECK bieten wir Ihnen an, ihre
- letztwillige Verfügung und/oder
- Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
jährlich für ein Pauschalhonorar auf Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen.
In Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung kann es sein, dass die jährliche Überprüfung für Sie kostenlos ist, zumindest jedoch erheblich bezuschusst wird.
VOTE-GEBÜHR
Unsere VOTE GEBÜHR ist eine von uns entwickelte Gebühr, die sich an der gesetzlichen Struktur der Notargebühren orientiert, jedoch deutlich geringer ist.
Wir können die hier definierten Rechtsdienstleistungen mit der VOTE GEBÜHR anbieten, da wir das Thema so strukturiert haben, dass wir unsere personellen Aufwendungen im Einzelfall geringer halten, als in der Einzelberatung üblich.
Die VOTE GEBÜHR beträgt üblicherweise ca. 60 % der nachfolgenden, von uns vereinfachten notariellen Gebührentabelle. Im Zweifelsfall hat die nachfolgende Tabelle für die Gebührenbestimmung Vorrang vor den tatsächlichen notariellen Gebühren.
Unsere VOTE GEBÜHR versteht sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
vereinfachte notarielle Gebührentabelle
Vermögenswert | Notarielles Testament
gesetzliche Gebühr |
gemeinschaftliches notarielles Testament
gesetzliche Gebühr |
Vorsorge Vollmacht mit Patientenverfügung
gesetzliche Gebühr |
30.000,00 | ca. 175,00 (105,00) | ca. 325,00 (195,00) | ca. 150,00 (90,00) |
50.000,00 | ca. 225,00 (135,00) | ca. 420,00 (252,00) | ca. 180,00 (108,00) |
100.000,00 | ca. 348,00 (208,80) | ca. 675,00 (405,00) | ca. 260,00 (156,00) |
200.000,00 | ca. 550,00 (330,00) | ca. 1.060,00 (636,00) | ca. 355,00 (213,00) |
300.000,00 | ca. 785,00 (471,00) | ca. 1.545,00 (927,00) | ca. 455,00 (273,00) |
400.000,00 | ca. 960,00 (576,00) | ca. 1.900,00 (1140,00) | ca. 600,00 (360,00) |
500.000,00 | ca. 1.140,00 (684,00) | ca. 2.250,00 (1.350,00) | ca. 665,00 (399,00) |
1.000.000,00 | ca. 2.090,00 (1.254,00) | ca. 4.160,00 (2496,00) | ca. 1.240,00 (744,00) |
2.000.000,00 | ca. 4.000,00 (2.400,00) | ca. 7.970,00 (4.782,00) | ca. 2.190,00 (1.314,00) |
5.000.000,00 | ca. 9.710,00 (5.826,00) | ca. 19.400,00 (11.640,00) | ca. 5.040,00 (3.024,00) |
Zu der VOTE GEBÜHR können noch Nebenkosten hinzukommen.
Die Nebenkosten können anfallen für
- Hinterlegungsgebühr und Gebühr für zentrales Testamentsregister, falls Hinterlegung gewünscht wird. Diese Kosten würden auch bei einer notariellen Beurkundung zusätzlich anfallen.
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht, wenn die notarielle Form vorgeschrieben ist (die notarielle Beglaubigung erspart bei der Vorsorgevollmacht die erheblich höheren Beurkundungskosten beim Notar).
Nebenkostentabelle
Nebenkosten in EUR |
||
Vermögenswert | Letztwillige Verfügung (Hinterlegungsgebühr 75,00 EUR und Gebühr Testamentsregister 18,00 EUR) fällt – falls gewünscht – auch beim Notar an |
Vorsorge-Vollmacht (Beglaubigungskosten inkl. MwSt., ohne Auslagen) |
30.000,00 | 93,00 | ca. 31,00 |
50.000,00 | 93,00 | ca. 36,00 |
100.000,00 | 93,00 | ca. 55,00 |
200.000,00 | 93,00 | ca. 78,00 |
300.000,00 | 93,00 | ca. 100,00 |
400.000,00 | 93,00 | ca. 100,00 |
500.000,00 | 93,00 | ca. 100,00 |
1.000.000,00 | 93,00 | ca. 100,00 |
2.000.000,00 | 93,00 | ca. 100,00 |
5.000.000,00 | 93,00 | ca. 100,00 |
KOSTENVERGLEICH – BEISPIELE
Beispiel 1: Alleinstehend, Vermögen = 25.000,00 EUR
Beispiel 1: Alleinstehend, Vermögen = 25.000,00 EUR |
||
VOTE GEBÜHR (inkl. MwSt., inkl. Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
NOTARKOSTEN (inkl. MwSt., ohne Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
|
Letztwillige Verfügung | 105,00 EUR | ca. 175,00 EUR |
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung | 90,00 EUR (ggf. ca. 31,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 150,00 EUR |
GESAMT | 195,00 EUR (ggf. ca. 31,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 325,00 EUR |
Vorteil VOTE | bis zu 130,00 EUR |
Beispiel 2: Paar, Vermögen = 100.000,00 EUR
Beispiel 2: Paar, Vermögen = 100.000,00 EUR |
||
VOTE GEBÜHR (inkl. MwSt., inkl. Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
NOTARKOSTEN (inkl. MwSt., ohne Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
|
Letztwillige Verfügung | 405,00 EUR | ca. 675,00 EUR |
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung | 156,00 EUR (ggf. ca. 55,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 260,00 EUR |
GESAMT | 561,00 EUR (ggf. ca. 55,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 935,00 EUR |
Vorteil VOTE |
bis zu 374,00 EUR |
Beispiel 3: Paar, 2 Kinder, Vermögen = 250.000,00 EUR
Beispiel 3: Paar, 2 Kinder, Vermögen = 250.000,00 EUR |
||
VOTE GEBÜHR (inkl. MwSt., inkl. Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
NOTARKOSTEN (inkl. MwSt., ohne Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
|
Letztwillige Verfügung | 780,00 EUR | ca. 1.300,00 EUR |
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung | 249,00 EUR (ggf. ca. 100,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 415,00 EUR |
GESAMT | 1.029,00 EUR (ggf. ca. 100,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 1.715,00 EUR |
Vorteil VOTE | bis zu 686,00 EUR |
Beispiel 4: Paar, 2 Kinder, Vermögen = 500.000,00 EUR
Beispiel 4: Paar, 2 Kinder, Vermögen = 500.000,00 EUR |
||
VOTE GEBÜHR (inkl. MwSt., inkl. Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
NOTARKOSTEN (inkl. MwSt., ohne Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
|
Letztwillige Verfügung | 1.350,00 EUR | ca. 2.250,00 EUR |
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung | 399,00 EUR (ggf. ca. 100,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 665,00 EUR |
GESAMT | 1.749,00 EUR
(ggf. ca. 100,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 2.915,00 EUR |
Vorteil VOTE | bis zu 1.166,00 EUR |
Beispiel 5: Alleinstehend, Vermögen = 2.000.000,00 EUR
Beispiel 5: Alleinstehend, Vermögen = 2.000.000,00 EUR |
||
VOTE GEBÜHR (inkl. MwSt., inkl. Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
NOTARKOSTEN (inkl. MwSt., ohne Auslagen, Kopierkosten, etc.) |
|
Letztwillige Verfügung | 2.400,00 EUR | ca. 4.000,00 EUR |
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung | 1.314,00 EUR (ggf. ca. 100,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 2.190,00 EUR |
GESAMT | 3.714,00 EUR (ggf. ca. 100,00 EUR inkl. MwSt für notarielle Beglaubigung) |
ca. 6.190,00 EUR |
Vorteil VOTE | bis zu 2.476,00 EUR |
VOTE + VOTE-CHECK
KOSTENLOSE ANWALTLICHE ERSTBERATUNG + MEHR
Für Ihre kostenlose anwaltliche Erstberatung benötigen wir zunächst einige Kontaktinformationen. Nach Erhalt der entsprechenden Informationen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.
GESETZLICHE KOSTEN
NOTARIELLE TÄTIGKEITEN
Bei der notariellen Beurkundung richten sich die Kosten nach dem GNotKG, welcher sich am Wert der Urkunde orientiert.
Notarielle Kosten in Euro (hier eine vereinfachte Tabelle, ohne Auslagen oder Kopierkosten, inkl. MwSt.)
Vermögenswert | Notarielles Testament | gemeinschaftliches notarielles Testament | Vorsorge Vollmacht mit Patienten-verfügung |
30.000,00 | ca. 175,00 | ca. 325,00 | ca. 150,00 |
50.000,00 | ca. 225,00 | ca. 420,00 | ca. 180,00 |
100.000,00 | ca. 348,00 | ca. 675,00 | ca. 260,00 |
200.000,00 | ca. 550,00 | ca. 1.060,00 | ca. 355,00 |
300.000,00 | ca. 785,00 | ca. 1.545,00 | ca. 455,00 |
400.000,00 | ca. 960,00 | ca. 1.900,00 | ca. 600,00 |
500.000,00 | ca. 1.140,00 | ca. 2.250,00 | ca. 665,00 |
1.000.000,00 | ca. 2.090,00 | ca. 4.160,00 | ca. 1.240,00 |
2.000.000,00 | ca. 4.000,00 | ca. 7.970,00 | ca. 2.190,00 |
5.000.000,00 | ca. 9.710,00 | ca. 19.400,00 | ca. 5.040,00 |
ANWALTLICHE TÄTIGKEITEN
Gemäß § 34 Abs. 1 RVG soll der Rechtsanwalt (hier AiS) auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken.
Eine gesetzliche Gebühr für die anwaltliche Beratung gibt es nicht.
Haben die Parteien keine Gebührenvereinbarung getroffen, gilt nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 612 Abs. 2 BGB, für Gutachten § 632 Abs. 2 BGB) die übliche Vergütung als vereinbart.
Bei der Beratung gegenüber einem Verbraucher ist für den Fall, dass keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch auf höchstens 190,00 EUR und bei darüber hinausgehender Beratung (weitere Gespräche, schriftliche Beratung) oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens auf höchstens 250,00 EUR begrenzt, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ohne Vergütungsvereinbarung gilt die Anrechnungsregelung des § 34 Abs. 2 RVG bei weiterer Beauftragung in der gleichen Angelegenheit.
ZUSCHUSS DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Wussten Sie übrigens, dass sich ggf. auch ihre Rechtschutzversicherung an den Kosten zur Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten beteiligt?
Nachfolgend haben wir eine Aufstellung von Rechtsschutzversicherungen und Tarifen, für deren Inhalt und Aktualität wir aber wegen der häufig wechselnden Tarifgestaltungen keine Gewähr übernehmen können.
Rechtsschutzversicherung |
Tarifname |
Zuschuss
|
Besonderheiten |
Advocard | 360° Privat | 250 € | |
Allrecht / Deurag | Privat | 120 € | max. in 3 Jahren |
Bruderhilfe | PBV Plus | 250 € | max. pro Jahr |
DAS/Ergo | Premium | 500 € | höchstens pro Versicherungslaufzeit. Berater (Rechtsanwalt oder Notar) wird von RSV vermittelt. |
HDI/Roland | Basis + RisikoPlus + Rundum Sorglos | 500 € | max. pro Jahr |
HDI/Roland | Basis + RisikoPlus | 500 € | max. pro Jahr |
Huk24 | PBV Plus | 250 € | max. pro Jahr |
Huk-Coburg | PBV Plus | 250 € | max. pro Jahr |
LVM | Privat Kombi Plus | 500 € | |
Rechtsschutz Union / Alte Leipziger | Comfort | 1.000 € | |
WGV | PBV Optimal | 500 € |