Sparverträge

Sie haben oder hatten einen Sparvertrag?

Wissen Sie, dass Ihre Bank Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit benachteiligt hat?

Um was geht es?

Wie Sie den Medien oder Ihrem Briefkasten entnehmen konnten, haben zumindest die Sparkassen in letzter Zeit massenhaft Prämien-Sparverträge gekündigt. Viele Kunden sind über das Verhalten Ihrer Bank verärgert und denken sich:

„Jahrelang wurde mir gesagt, dass ich sparen soll und nun bin ich „der Dumme“, weil ich getan habe, was mir geraten wurde.“

Was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder sich über die niedrige Verzinsung ihres Sparvertrages ärgern, erfahren Sie von uns.

Welche Sparverträge sind betroffen?

Insbesondere bei den nachfolgenden Vertragsmodellen geht es teils um Kündigungen der Verträge, teils geht es um wiederholte Zinsanpassungen zum Nachteil des Kunden.

  • „Prämiensparen flexibel“ (Sparkassen)
  • „Vorsorgeplan“ (Sparkassen)
  • „Scala“ (Sparkassen)
  • „VorsorgePlus“ (Sparkassen)
  • „Vorsorgesparen“ (Sparkassen)
  • „Vermögensplan“ (Sparkassen)
  • „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbanken)
  • „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbanken)

Was ist das Problem?

Diese Verträge waren häufig mit variablen Zinssätzen ausgestattet.

Diese variable Zinsanpassung (Verträge bis 2004 durchgängig, danach ebenfalls in vielen Fällen), benachteiligte den Kunden häufig unangemessen, da dieser nicht nachvollziehen kann, wie die Zinsen von der Bank geändert wurden (BGH XI ZR 361/01; XI ZR 140/03; XI ZR 52/08; XI ZR 197/09; XI ZR 508/15).

Ein Beispiel:

Haben Sie über einen Zeitraum von 20 Jahren „nur“ 50 Euro im Monat gespart, kann sich der Betrag, den Ihnen ihre Bank zu wenig gutgeschrieben hat auf 3.000 bis 4.000 € belaufen.
(Diese enormen Nachforderungen resultieren häufig daraus, dass die Bank Zinssenkungen sofort an den Kunden weitergegeben hat, Zinssteigerungen aber gar nicht oder deutlich verzögert.)

Haben Sie monatlich mehr gespart, ist Ihr Nachforderungsbetrag natürlich auch entsprechend höher.

Ihr Recht

Die Zinsnachforderung können Sie nach Ansicht vieler Experten auch heute noch von Ihrer Bank fordern, solange der Vertrag entweder noch läuft oder die Kündigung oder Beendigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Checkliste

Wenn Sie die nachfolgenden drei Fragen mit „Ja“ beantworten, sollten Sie uns umgehend für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung kontaktieren.

  1. Sparvertrag vorhanden?

    Sie haben/hatten einen Prämiensparvertrag bei ihrer Sparkasse oder einen Bonussparvertrag bei ihrer Volksbank (monatlicher Sparbetrag, variable Verzinsung und jährliche/r „Prämie“/„Bonus“)?

  2. Laufzeit des Sparvertrages?

    Dieser Vertrag läuft noch oder seit Kündigung/Beendigung sind keine 3 Jahre vergangen?

  3. Sparbeträge gezahlt?

    Sie haben kontinuierlich über viele Jahre ihre monatliche Beträge gespart?

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie die obigen Fragen mit „Ja“ beantwortet?

Dann kontaktieren Sie uns umgehend für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung 

  • telefonisch unter 05724 – 965 0
  • per Mail unter info@wittum.com
  • persönlich in 31683 Obernkirchen, Lange Str. 53

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten Verbraucherrechtsprozessen insbesondere gegen Banken, Automobilhersteller und Versicherungen deutschlandweit.

Wir geben unser Bestes, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!