Der Abgasskandal

Bei dem sogenannten Abgasskandal geht es darum, dass insbesondere Volkswagen (VW) die Motorsteuerungssoftware an einigen Motoren (EA189) so manipuliert hat, dass im Testbetrieb auf einem Prüfstand geringere Schadstoffemissionen verursacht wurden, als im regulären Straßenbetrieb.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 25.05.2020 – VI ZR 252/19) stellt dieses Verhalten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die VW als Motorenhersteller dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit dem entsprechenden Motor Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen zu übernehmen.
Ihr Vorteil ist der, dass die von Ihnen gezogenen Nutzungen üblicherweise erheblich geringer sind als der Wertverlust (siehe Beispiel auf dieser Seite).