WittumPartnerCard

Die Wittum//PartnerCard

Vergütung fair für Sie gestaltet!

○ Wittum//PartnerCard

Nachdem wir immer wieder entsprechende Anfragen von unseren Mandanten erhalten haben, bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit unsere Wittum//PartnerCard zu beziehen.

Mit der Wittum//PartnerCard erhalten Sie

○ Kostenlose Erstberatung* [außer Unternehmen = 50,- EUR (netto)/Erstberatung].

○ Unsere fundierte aussergerichtliche Vertretung zu einem

  • fixen, streitwertabhängigen Basishonorar, das teilweise deutlich günstiger ist als die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
  • kombiniert mit einem Erfolgshonorar für den Erfolgsfall.

○ Eine Wittum//PartnerCard mit allen relevanten Informationen

○ Für wen?

Unsere Wittum//PartnerCard bieten wir exklusiv für folgende Kundenkreise an:

Kundenkreis

Privatpersonen | Sie als Privatperson müssen keine teure Rechtschutzversicherung für eine außergerichtliche Vertretung unterhalten, da sie mit unserer Wittum//PartnerCard die außergerichtlichen Kosten im Griff haben. Relevante Kostenrisiken entstehen üblicherweise sowieso erst im gerichtlichen Verfahren (Gericht, (gegnerischer) Rechtsanwalt, Sachverständige…).

Wenn Sie meinen, dass dafür bei Ihnen kein Bedarf besteht, denken Sie nur an

  • Vertragsrecht (Ärger mit dem Onlinekauf, Mängel beim Hauskauf, Mängel bei Autokauf, etc.)
  • Mietrecht (Ärger mit den Nebenkosten, Streit mit dem Mieter/Vermieter, etc.)
  • Erbrecht (Beratung bei der notwendigen Vorsorge, Gestaltung des Nachlasses, Beratung im Erbfall)
  • Verkehrsrecht (Unfall, Verkehrsordnungswidrigkeiten, etc.)
  • Bankrecht (falsche Anlageberatungen, Prüfung von Darlehensverträgen, etc.)
  • Verwaltungsrecht (Probleme mit der öffentlichen Hand, wie z.B. Gebührenbescheide, Verfügungen, etc.)
  • Versicherungsrecht (Auseinandersetzungen mit der Versicherung wegen Entschädigungen z.B. aus Brand, Wasserschaden, Blitzschlag, etc.)
  • Strafrecht (Fahrerflucht, Verkehrsunfall mit Verletzten, etc.)
  • etc.

Viele scheuen jedoch wegen der intransparenten gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren den rechtzeitigen Gang zum Rechtsanwalt.

Erfahrungsgemäß wird der Rechtsanwalt aus Angst vor den Kosten viel zu spät mandatiert und kann nur noch schadensbegrenzend statt schadensvermeidend tätig werden.

Dieses Hemmnis wollen wir mit der Wittum//PartnerCard abbauen.

Die jährliche Verwaltungsgebühr für Privatpersonen beträgt lediglich 36,- EUR inkl. MwSt.

Unternehmen | Für Unternehmen stellt unsere Wittum//PartnerCard die Möglichkeit dar, eine kostengünstige externe Rechtsabteilung zu unterhalten.

Dies macht sich unter Umständen auch im Unternehmens-Rating bei Banken bemerkbar (professionelles rechtliches Risikomanagement) und kann ggf. zu besseren Fremdmittelkonditionen führen.

Wir bieten wir Ihnen für ihr Unternehmen eine jährliche Verwaltungsgebühr iHv 36,- EUR (netto) an.

Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfes bei Unternehmen können wir eine kostenlose Erstberatung nicht anbieten.

Für Unternehmen berechnen wir daher Kosten iHv 50,- EUR (netto) für jede Erstberatung* [mündliche Beratung nach kursorischer Prüfung von max. 30 Min.].

Unternehmen für Mitabeiter | Wir bieten Ihnen als Unternehmen / Personalabteilung den Abschluss eines Rahmenvertrages für ihre Mitarbeiter an.

Ihre Mitarbeiter erhalten die Wittum//PartnerCard und alle Leistungen ohne Zahlung der jährlichen Verwaltungsgebühr.

Damit können Sie ihren Mitarbeitern und potentiellen Mitarbeitern im aktuellen Arbeitsmarkt einen echten Zusatzbenefit zu einem geringen Aufwand anbieten.

Auch ihre Mitarbeiter haben ständigen Bedarf an rechtlicher Beratung, denken Sie nur an

  • Vertragsrecht (Ärger mit dem Onlinekauf, Mängel beim Hauskauf, Mängel bei Autokauf, etc.)
  • Mietrecht (Ärger mit den Nebenkosten, Streit mit dem Mieter/Vermieter, etc.)
  • Erbrecht (Beratung bei der notwendigen Vorsorge, Gestaltung des Nachlasses, Beratung im Erbfall)
  • Verkehrsrecht (Unfall, Verkehrsordnungswidrigkeiten, etc.)
  • Bankrecht (falsche Anlageberatungen, Prüfung von Darlehensverträgen, etc.)
  • Verwaltungsrecht (Probleme mit der öffentlichen Hand, wie z.B. Gebührenbescheide, Verfügungen, etc.)
  • Versicherungsrecht (Auseinandersetzungen mit der Versicherung wegen Entschädigungen z.B. aus Brand, Wasserschaden, Blitzschlag, etc.)
  • Strafrecht (Fahrerflucht, Verkehrsunfall mit Verletzten, etc.)
  • etc.

Viele, auch ihre Mitarbeiter, scheuen jedoch wegen der intransparenten gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren den rechtzeitigen Gang zum Rechtsanwalt.

Erfahrungsgemäß wird der Rechtsanwalt aus Angst vor den Kosten viel zu spät mandatiert und kann nur noch schadensbegrenzend statt schadensvermeidend tätig werden.

Dieses Hemmnis wollen wir mit der Wittum//PartnerCard abbauen.

Den Zugang zu fundierter rechtlicher Beratung können Sie ihren Mitarbeitern über unseren Rahmenvertrag und die Wittum//PartnerCard erleichtern.

Wenn ihre Mitarbeiter in rechtlichen Angelegenheiten gut beraten sind und auch die Kosten im Griff haben, dann haben ihre Mitarbeiter auch auf der Arbeit den Kopf für ihre betrieblichen Belange frei.

Ach ja: Das Arbeitsrecht ist in diesem Rahmenvertrag natürlich ausgeschlossen.

Die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt lediglich 24,- EUR (netto) pro Mitarbeiter.

Vereine für ihre Mitglieder | Wir bieten Ihnen als Verein den Abschluss eines Rahmenvertrages für ihre Mitglieder an.

Ihre Mitglieder erhalten die Wittum//PartnerCard und alle Leistungen ohne Zahlung der jährlichen Verwaltungsgebühr.

Damit können Sie ihren Mitgliedern und potentiellen Mitgliedern einen echten Zusatzbenefit zu einem geringen Aufwand anbieten.

Auch ihre Mitglieder haben ständigen Bedarf an rechtlicher Beratung, denken Sie nur an

  • Vertragsrecht (Ärger mit dem Onlinekauf, Mängel beim Hauskauf, Mängel bei Autokauf, etc.)
  • Mietrecht (Ärger mit den Nebenkosten, Streit mit dem Mieter/Vermieter, etc.)
  • Erbrecht (Beratung bei der notwendigen Vorsorge, Gestaltung des Nachlasses, Beratung im Erbfall)
  • Verkehrsrecht (Unfall, Verkehrsordnungswidrigkeiten, etc.)
  • Bankrecht (falsche Anlageberatungen, Prüfung von Darlehensverträgen, etc.)
  • Verwaltungsrecht (Probleme mit der öffentlichen Hand, wie z.B. Gebührenbescheide, Verfügungen, etc.)
  • Versicherungsrecht (Auseinandersetzungen mit der Versicherung wegen Entschädigungen z.B. aus Brand, Wasserschaden, Blitzschlag, etc.)
  • Strafrecht (Fahrerflucht, Verkehrsunfall mit Verletzten, etc.)
  • etc.

Viele, auch ihre Mitglieder, scheuen jedoch wegen der intransparenten gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren den rechtzeitigen Gang zum Rechtsanwalt.

Erfahrungsgemäß wird der Rechtsanwalt aus Angst vor den Kosten viel zu spät mandatiert und kann nur noch schadensbegrenzend statt schadensvermeidend tätig werden.

Dieses Hemmnis wollen wir mit der Wittum//PartnerCard abbauen.

Den Zugang zu fundierter rechtlicher Beratung können Sie ihren Mitgliedern über unseren Rahmenvertrag und die Wittum//PartnerCard erleichtern.

Die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt lediglich 24,- EUR (netto) pro Mitglied.

Ihre Vorteile

Kostenlose Erstberatung | Sie erhalten im Rahmen einer Erstberatung* anhand der von ihnen mitgeteilten Informationen und ggf. eingereichten Unterlagen eine kursorische erste Einschätzung kostenlos [außer Unternehmen = 50,- EUR (netto)/Erstberatung], statt einer möglichen Vergütung von bis zu 190,- EUR (netto) gem. § 34 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz RVG.

Kostensicherheit | Sie wissen genau, welche Kosten im außergerichtlichen Bereich auf Sie zukommen.

Kostenersparnis | Das streitwertabhängige Pauschalhonorar ist durchweg deutlich günstiger als die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Schnelle Reaktion | Wir sichern Ihnen – soweit alle relevanten Informationen und Unterlagen vorhanden sind – im Regelfall eine Erstberatung innerhalb von 2 Werktagen zu, wenn möglich versuchen wir bei ihrem Anruf sofort für Sie erreichbar zu sein.

Durch unsere außergerichtliche Kostenstruktur bestehend aus dem

  • Basishonorar, das in jedem Fall der außergerichtlichen Vertretung anfällt, aber  bei uns durchweg teils erheblich kostengünstiger ist als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG und dem
  • Erfolgshonorar iHv 20 % (netto) des für Sie im Erfolgsfall erreichten geldwerten Vorteils

können Sie sicher sein, dass wir

  • motiviert an die Angelegenheit herangehen, da wir nur kostendeckend entlohnt werden, wenn wir Erfolg haben.
  • Ihnen ehrlich sagen, wann sich die Weiterverfolgung nicht lohnt, da das Basishonorar im Normalfall nicht kostendeckend für uns ist, wir Ihnen also schon im eigenen Kosteninteresse sagen können, wenn wir die Erfolgsaussichten als gering einschätzen, statt uns unnötig Arbeit und Ihnen unnötig Kosten zu machen.

günstige Rechtschutzversicherung | Sie müssen nur die gerichtliche Vertretung versichern, dies schlägt sich üblicherweise in einem deutlich günstigeren Tarif nieder, da die Rechtschutzversicherung den außergerichtlichen Teil spart.

Mitarbeiterbenefits  | Sie können ihren Mitarbeitern gegen einen geringen Aufwand einen erheblichen Zusatznutzen bieten. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der aktuell schwierigen Mitarbeitergewinnung und ein interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung.

○ Außergerichtliche Tätigkeit

Die außergerichtliche Tätigkeit beginnt damit, dass Sie uns beauftragen, für Sie nach außen gegenüber Dritten tätig zu werden.

Die außergerichtliche Kostenstruktur gestaltet sich mit der Wittum//PartnerCard wie folgt:

Kostenstruktur

Kostenlose Erstberatung | Die mündliche Erstberatung* [bei Vorliegen aller relevanten Informationen/Unterlagen] über ihre möglichen Rechte und Pflichten in einem Umfang von max. 30 Minuten ist kostenlos [außer Unternehmen = 50,- EUR (netto)/Erstberatung].

In diesem Stadium erfolgt durch uns keine Fristüberwachung!

Basishonorar | Im Zivilrecht deckt ein Basishonorar, beginnend mit 299,- EUR, unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit ab, wenn kein Erfolg** erzielt werden sollte.

Ab diesem Stadium erfolgt [bei Vorliegen aller notwendigen Informationen/Unterlagen] durch uns eine Fristüberwachung!

Das Basishonorar [Zivilrecht] beträgt:

  • 299,- EUR bei einem Streitwert bis 5.000,- EUR [statt bis zu 393,90 EUR gem. RVG]
  • 399,- EUR bei einem Streitwert von 5.001,- EUR bis 10.000,- EUR  [statt bis zu 725,40 EUR gem. RVG]
  • 499,- EUR bei einem Streitwert von 10.001,- EUR bis 20.000,- EUR [statt bis zu 964,60 EUR gem. RVG]
  • 699,- EUR bei einem Streitwert von 20.001,- EUR bis 50.000,- EUR [statt bis zu 1.511,90 EUR gem. RVG]
  • Individuelle Vereinbarung bei einem Streitwert ab 50.001,- EUR [beginnend ab 1.622,40 EUR gem. RVG]

20 %iger Nachlass | Für strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Angelegenheiten geben wir im Rahmen der Wittum//PartnerCard einen Nachlass von 20 % auf die außergerichtlichen Gebühren gemäß RVG.

Erfolgshonorar iHv 20% | Im Erfolgsfall** berechnen wir im Zivilrecht 20% (netto) des für Sie erzielten geldwerten Vorteils [d.h. der Geltendmachung oder Abwehr einer entsprechenden Forderung].
Das Basishonorar wird auf das Erfolgshonorar angerechnet.

20 %iger Nachlass | Für strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Angelegenheiten geben wir im Rahmen der Wittum//PartnerCard einen Nachlass von 20 % auf die außergerichtlichen Gebühren gemäß RVG.

Bestehende Rechtschutzversicherung Wenn Sie eine bestehende Rechtschutzversicherung besitzen können wir eigentlich sofort beginnen.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Deckungszusage (auch hierfür könnte gem. RVG eine 0,3 Gebühr berechnet werden).
Ab diesem Stadium übernehmen wir auch die Fristüberwachung.

Neuabschluss Rechtschutzversicherung | Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung besitzen, besteht ggf. noch die Möglichkeit des Abschlusses einer Rechtschutzversicherung. Dies kann – je nach Versicherung – mit einer Wartefrist von 3 Monaten (Einzelfallprüfung) einhergehen. In diesem Stadium erfolgt durch uns keine Fristüberwachung!

○ Gerichtliche Tätigkeit

Die gerichtliche Tätigkeit beginnt für uns üblicherweise mit der Einreichung der Klageschrift bei Gericht oder ihrer Beauftragung mit der Verteidigung gegen eine Klage.

Kostenstruktur

Option 1 | gesetzliche Vergütung

Im gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich zu einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet.

Diese müssen Sie entweder selbst zahlen oder eine Rechtschutzversicherung.

Option 2 | Erfolgshonorar

Im Einzelfall ist auch im gerichtlichen Verfahren ein Erfolgshonorar möglich, sprechen Sie uns an!

○ Erläuterungen

* Erstberatung

Eine Erstberatung ist eine einmalige überschlägige mündliche Beratung (BGH I ZR 137/05).

** Erfolg im Sinne der Vergütungsvereinbarung

  • [Aktiv] Durchsetzung  einer Forderung in Höhe von mindestens 10 % des ursprünglichen Forderungsbetrags
  • [Passiv] Abwehr  einer Forderung in Höhe von mindestens 10 % der Ursprungsforderung