Immobilienrecht

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist einer der vier Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Im Immobilienrecht sind wir für Sie umfassend sowohl beratend, als auch außergerichtlich und prozessual tätig.

Sollten – was häufig der Fall ist – steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, so arbeiten wir gerne mit ihrem angestammten Steuerberater zusammen oder benennen Ihnen bei Bedarf einen Steuerberater unseres Vertrauens.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu unseren Qualifikationen, sowie zu unserem Leistungsspektrum im Immobilienrecht.

Unsere Qualifikationen im Immobilienrecht

Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist seit Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1979 auf dem Gebiet des Immobilienrechtes tätig.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist u.a. seit 1983 Vorsitzender von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. [Link] und Vertragsanwalt desselben.

Seine langjährige Tätigkeit und Erfahrung auf in diesem Fachgebiet bei einer Vielzahl von Mandaten im Bereich des Mietrechtes, des Nachbarschaftsrechtes und des Wohneigentumsrechtes, in denen Rechtsanwalt Friedbert Wittum sowohl beratend als auch prozessual tätig ist, befähigen ihn zu einer umfassenden Beratung und Betreuung des Rechtssuchenden.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum war darüber hinaus lange Jahre Justiziar eines Bundes- und Landesverbandes der Camping- und Wochenendplatzbetreiber, welche regelmäßig auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechtes und des öffentlichen Rechts der Beratung und Vertretung bedurften.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum publiziert darüber hinaus regelmäßig zu immobilienrechtlichen Themen.

Rechtsanwalt Maximilian Wittum hat seit seiner Referendarszeit eine Vielzahl von immobilienrechtlichen Mandaten bearbeitet und ist sowohl beratend als auch prozessual auf diesem Gebiet tätig.

Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Maximilian Wittum den Fachanwaltskurs Bau- und Architektenrecht des Arber-Verlages (120 Lehrstunden, 3 schriftliche Prüfungen á 5 Stunden) bestanden und ist sowohl beratend als auch prozessual schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig.

Seit Januar 2014 ist es Herrn Rechtsanwalt Maximilian Wittum gestattet, sich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu nennen.

Darüber hinaus publiziert auch Rechtsanwalt Maximilian Wittum regelmäßig zu Themen aus dem Gebiet des Immobilienrechtes.

Rechtsanwalt Jens Grützmacher hat in seiner beruflichen Tätigkeit eine Vielzahl von immobilienrechtlichen Mandaten bearbeitet und ist sowohl beratend als auch prozessual auf diesem Gebiet tätig.

Rechtsanwalt Jens Grützmacher ist nach Nachweis der theoretischen und praktischen Befähigungen seit 2008 dazu berechtigt sich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und darüber hinaus seit 2012 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu nennen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Immobilienrecht umfassen insbesondere

Vermieter-/Pachtrecht

  • Ausgestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Betriebskostenrecht
  • Kündigungen
  • Schönheitsreparaturen und Beschädigungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietpreisspiegel
  • Index zur Anpassung der Miete

Wohnungseigentumsrecht

  • Vertretung in der Eigentümerversammlung
  • Überprüfung der Kaufverträge von Wohnungseigentum und der Teilungserklärung
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, deren Mietern und Verwaltern

Grundstücks(ver-)kauf

  • Beratung bezüglich Kaufvertrages
  • Kaufpreis und Bedingungen
  • Finanzierungsprüfung
  • Gutachten zur Kaufpreisfindung
  • Mängelhaftung
  • Energiepass.

Öffentliches Recht / Öffentliches Baurecht

  • Baurecht
  • Baugenehmigungen
  • Dienstbarkeiten
  • öffentliche Abgaben und Gebühren
  • Rechtsstreite mit Gemeinden und Landkreis
  • Störung durch öffentliche Anlagen, Lärm etc. wie Sportstätten, Diskotheken, Flughäfen, Bahnstrecken und Straßen

Privates Baurecht

  • Beratung beim Erwerb von Baugrundstücken
  • Überprüfung der Verträge mit Bauträgern, Handwerkern oder Architekten
  • Bauabnahmenberatung
  • Finanzierungsprüfung
  • Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Bauträgern, Handwerkern oder Architekten
  • Durchsetzung der Ansprüche gegen Besteller
  • Handwerkerwiderruf

Nachbarrecht

Streitigkeiten mit Nachbarn wegen

  • Bäumen
  • Sträuchern
  • Zäunen
  • Lärm
  • und andere Belästigungen

Recht des Freizeitwohnens (Campingrecht)

Streitigkeiten zwischen Campinggast und Campingplatz- / Wochenendplatzbetreiber wie

  • ausstehende Mietzahlungen
  • ordentliche / außerordentliche / fristlose Kündigung
  • Benutzungsrechte
  • Mängel des Campingplatzes
  • Minderung der Miete

Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit der Gemeinde oder dem Landkreis bezüglich

  • Baugenehmigungen und sonstige Genehmigungen
  • Benutzungsgebühren
  • Anliegerbeiträge

Immobilienfinanzierung

Solarenergie

  • Probleme bei der Installation und dem Betrieb von Solarenergie- oder Photovoltaikanlagen
  • Verjährungsprobleme bei der Abgrenzung Werkvertragsrecht (5 Jahre) oder Kaufrecht (2 Jahre)
  • neue Betriebskonzepte (Mietkauf, Leasing, etc.)

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