Guthabenzinsen durch Banken falsch berechnet!

Viele Banken haben sowohl bei sogenannten Prämiensparverträgen (oder auch Bonussparverträgen) über Jahre und Jahrzehnte die Zinsgutschriften falsch und insbesondere intransparent berechnet. Diese Praxis ist den Banken eigentlich schon mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2002 zu den sogenannten einseitigen Zinsanpassungsklauseln verboten (BGH v. 17.02.2004 – XI ZR 140/03, keine Zinsanpassung  durch Aushang)!

Über eine Laufzeit von 20 Jahren gerechnet kann bei einer monatlichen Einzahlung von 100 € hier ein Betrag in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden sein, den die Bank den Kunden ZU WENIG gezahlt hat.

Hier sollten Sie umgehend handeln, insbesondere, wenn Ihnen die Bank den Sparvertrag auch noch gekündigt hat.

Dasselbe Thema gibt es übrigens auch bei Dispositionskrediten, hier wurden den Kunden über viele Jahre und Jahrzehnte allerdings ZU HOHE ZINSEN berechnet.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

+++ UPDATE +++

Auch die BILD-Zeitung berichtete in der Printausgabe am 06.03.2020 über den „Riesen Zoff um die Sparkassen Zinsen“ [externer Link]

Unglaubliche Vorgehensweise einer Sparkasse

Wie uns aus zuverlässiger Quelle zugetragen wurde, soll eine Sparkasse bei einer hochbetagten Kundin folgendes Vorgehen zumindest versucht haben:

Die Kundin wurde kontaktiert, sie möge sich bei ihrem „Kundenberater“ melden.

Dort wurde ihr erzählt, dass, wenn man ihr eine Kündigung des Prämiensparvertrages vonseiten der Sparkasse schicken würde, dies als negativer Schufa-Eintrag bei der Kundin auftauchen würde.

Diesen negativen Schufa-Eintrag könne die Kundin vermeiden, wenn sie die (zufälligerweise schon vorbereitete) Kündigung in eigenem Namen unterschreiben würde!

Sollte sich diese Vorgehensweise als tatsächlich erfolgt und vor allem als systematisch herausstellen, wäre das ein veritabler Skandal, der ggf. auch eine strafrechtliche Komponente beinhaltet (Erlangung eines Vermögensvorteiles mithilfe einer Drohung/Täuschung)!

Sollte Ihnen ähnliches widerfahren sein, kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir entsprechende Fälle sammeln und Ihnen zu ihrem Recht verhelfen können!

 

Das aktuelle Aufregerthema: Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen

Insbesondere Sparkassen versuchen aktuell sich einseitig von den insbesondere in den 90er und 00er Jahren abgeschlossenen Prämiensparmodellen (z.B. „S-Prämiensparen“ und „S-Prämiensparen flexibel“) zu lösen.

Aktuell haben dies z.B. die Sparkasse Hameln-Weserbergland für ca. 4.500 Verträge [Link] und die Stadtsparkasse München für ca. 24.000 Verträge [Link] geplant oder sogar schon gestartet.

Beim Prämiensparen wurde neben in der Regel eher geringen (ggf. flexiblen) Zinsen eine jährlich steigende Prämie (daher der Name) auf die jeweiligen Sparraten vereinbart.

Diese Prämie stieg stufenweise von ca. 3% im ersten Jahr auf bis zu 50% auf der höchsten Prämienstufe .

Da das allgemeine Zinsniveau gesunken ist, möchten sich die Sparkassen nun von den geschlossenen Verträgen lösen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Mai 2019 können die Sparkassen dies tun, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach unserer Erfahrung liegen diese Kündigungsvoraussetzungen häufig nicht vor, so dass sich ein Widerspruch lohnt.

Unser Partner adjustus hat sich unter anderem auf die Wahrung ihrer Rechte als Verbraucher bei der Kündigung von Prämiensparverträgen spezialisiert, hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen. Insbesondere über die Seite www.praemiensparen-kuendigung.de.

adjustus