Sollen Sie den VW Vergleich widerrufen?

Rechtsanwalt Jens Grützmacher (Wittum & Partner)

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner weist auf eine interessante Fallkonstellation bei den aktuellen Vergleichsschlüssen im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hin:

Der Vergleich nebst Unterlagen kann bis zum 20.04.2020 an VW geschickt werden.

Volkswagen will dann bis zum 24.04.2020 die Voraussetzungen prüfen und bei Vorliegen der Vergleichsvoraussetzungen den Vergleich annehmen.

Ab dem Tag des Vergleichsschlusses (24.04.2020) läuft für den Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese endet mit Ablauf des 08.05.2020.

Am 05.05.2020 wiederum – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – verhandelt der Bundesgerichtshof (VI ZR 252/19) voraussichtlich (wegen der Corona-Krise noch nicht 100 %ig sicher) über einen VW Abgasskandalfall.

Sollte sich bei dieser Verhandlung abzeichnen, dass Volkswagen durch seine Vorgehensweise die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Vergleich zu widerrufen und eine Individualklage gegen VW einzureichen.

Dies bedarf aber in jedem Fall der vorherigen Einzelfallprüfung.

Sprechen Sie uns gerne an [Kontakt].

Ihre Kanzlei Wittum & Partner

Notarbestellung von Rechtsanwalt Maximilian Wittum

Die Kanzlei Wittum & Partner, Obernkirchen freut sich mitzuteilen, dass Rechtsanwalt Maximilian Wittum durch die Präsidentin des Oberlandesgerichtes Celle mit Bestallungsurkunde vom 01.04.2020 zum Notar bestellt wurde.

Nachdem Herr Rechtsanwalt Friedbert Wittum mit Erreichen der Altersgrenze im November 2018 als seinerzeit letzter noch amtierender Notar in Obernkirchen aus dem Notaramt ausgeschieden war, gab es keinen Notar mit Amtssitz in Obernkirchen mehr.

Mit Rechtsanwalt und Notar Maximilian Wittum gibt es wieder einen Notar mit Amtssitz in Obernkirchen.

Rechtsanwalt und Notar Maximilian Wittum kann im Notarbereich auf ein eingespieltes Team an erfahrenen Mitarbeiterinnen, einen erheblichen Fundus an elektronischen Vertragsmustern und die jahrzehntelange anwaltliche und notarielle Erfahrung von Rechtsanwalt Friedbert Wittum, insbesondere im Erbrecht und Vorsorgerecht, zurückgreifen.

Rechtsanwalt und Notar Wittum hat durch seine anwaltliche Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einen besonderen Bezug zum Immobilienrecht. Seine beruflichen Erfahrungen reichen von der Begleitung eines „normalen“ Kaufvertrages eines Hausgrundstückes über die Gestaltung von Bauträgerverträgen bis hin zur regelmäßigen Begleitung von Immobilientransaktionen im Multi-Millionen-Euro Bereich.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch hier kann Rechtsanwalt und Notar Wittum auf langjährige anwaltliche Beratung und Begleitung bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen zurückblicken.

In diesen Bereichen – Immobilienrecht, Erbrecht, Vorsorgerecht und Gesellschaftsrecht – wird sich voraussichtlich der Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit einpendeln.

Daneben steht Rechtsanwalt und Notar Maximilian Wittum aber auch in allen anderen notariellen Bereichen für Rechtssuchende gerne zur Verfügung.

Wenn Sie weitere Fragen zu unseren notariellen Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Notarsachbearbeiterin Frau Ivonne Schulze unter 05724/965-15.

Ihre Kanzlei Wittum & Partner