Sensationsurteil des BGH im Abgasskandal – die Auswirkungen!

Sensationsurteil des BGH im Abgasskandal – die Auswirkungen!

 Nach einem Sensationsurteil des BGH haftet VW für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung! Wenn Sie eine Entschädigung wollen, müssen Sie jetzt handeln!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit aktuellem Sensationsurteil vom 25.05.2020 entschieden, dass (auch) Gebrauchtwagenkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung haben (VI ZR 252/19).

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Direkt von dem BGH-Urteil ist lediglich Volkswagen betroffen, indirekt aber auch die anderen auffälligen Hersteller.

In einer Sache betreffend ein sogenanntes „Thermofenster“ (Abschalteinrichtung zum „Schutz“ des Motors bei bestimmten Temperaturen) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) bald urteilen (Rechtssache C-693/18), eine Vorabtendenz ließ sich dem Schlussantrag der Generalanwältin des EuGH entnehmen, die diese „Thermofenster“ für unzulässig hält.

  • VW: Hat in den Jahren 2008-2015 Motoren (EA 189) entwickelt und gebaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren und diese Manipulation im Jahr 2015 öffentlich zugegeben, dadurch wurde der Abgasskandal öffentlich.
  • Opel: Vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurde durch Zwangsrückruf angeordnet, dass Opel für ca. 100.000 Autos betreffend die Modelle Cascada, Insignia und Zafira mit Euro 6-Dieselmotoren eine neue Motorsteuerung verbauen muss.
  • Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW (VW Konzern): Hier sind die 1,2-, 1,6-, 2,0-, 2,5-, 3,0 und 4,2-Liter-Turbodiesel-Motoren betroffen. Auch die entsprechenden Modelle des Sportwagenherstellers Porsche, also Cayenne und Macan mit 3,0- und 4,2-Liter TDI-Motoren wurden unzulässig manipuliert.
  • Daimler AG: Das KBA hält die Motorsteuerung von diversen Modellen der Marke Mercedes für illegal (Stichwort „Thermofenster“). Betroffen sollen sein:
  • 60 000 Mercedes GLK 220 CDI mit Abgasnorm Euro 5 (Rückruf im Juni 2019, Motoren OM 651 und OM 642)
  • 280 000 Daimler-Fahrzeuge in Deutschland (Rückruf August 2018, betroffen sind die C-, G-, V-, Vito-, CLS- und SLK-Modelle).

Was bedeutet das für Sie?

Das hängt davon ab, in welchem Stadium sich die Geltendmachung ihrer Ansprüche befindet.

Sie haben noch gar nichts gemacht?

Dann sollten Sie nicht untätig bleiben und SOFORT Kontakt zu unseren Rechtsanwälten aufnehmen.

Vielfach können Sie lesen, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt seien. Nach einem Urteil des Landgerichtes Duisburg ist dies falsch. Das Landgericht Duisburg ist der Ansicht, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Bundesgerichtshof über einen solchen Fall (wie gerade geschehen) entschieden hat. Die Verjährungsthematik betrifft im Übrigen im Wesentlichen VW-Geschädigte. Geschädigte anderer Hersteller sollten allerdings auch nicht länger warten. Mit jedem Tag den Sie warten sinkt ihr Entschädigungsanspruch durch die Weiternutzung des schadhaften Fahrzeuges!

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen aber keinen Vergleich geschlossen?

Dann können Sie jetzt Ihre Ansprüche noch individuell weiterverfolgen. Kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir erklären Ihnen gerne ihre Rechte.

Was wir für Sie tun

Wenn Sie rechtschutzversichert sind, stehen die Chancen gut, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernehmen muss. Wir beantragen die Deckungszusage für die Geltendmachung Ihrer Rechte kostenlos für Sie!

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten Verbraucherrechtsprozessen deutschlandweit. Wir geben unser Bestes, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!

Kostenlose Erstberatung

Wenn auch Sie ein Fahrzeug haben, das vom Abgasskandal betroffen ist (z.B. anhand des Rückrufes durch das Kraftfahrtbundesamtes zu erkennen), kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

UPDATE Abgasskandal: VW nach BGH-Urteil noch verklagen?

Mit aktuellem Urteil vom 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass (auch) Gebrauchtwagenkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Dieselskandals haben (VI ZR 252/19).

Was bedeutet das für Sie?

Das hängt davon ab, in welchem Stadium sich die Geltendmachung ihrer Ansprüche befindet:

Sie haben noch gar nichts gemacht?

Dann sollten Sie nicht untätig bleiben und SOFORT Kontakt zu unseren Rechtsanwälten aufnehmen.

In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erklären wir Ihnen ihre Rechte. 

Vielfach können Sie lesen, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt seien. Nach einem Urteil des Landgerichtes Duisburg ist dies falsch. Das Landgericht Duisburg ist der Ansicht, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Bundesgerichtshof über einen solchen Fall (wie gerade geschehen) entschieden hat.

Sie klagen schon?

Dann sind ihre Chancen den Prozess auch zu gewinnen durch das Urteil des Bundesgerichtshofes – je nach Besonderheit des Einzelfalles – grundsätzlich gut.

Sie haben einen Vergleich geschlossen?

Wenn Sie außergerichtlich, im Rahmen der Musterfeststellungsklage oder im Rahmen eines sonstigen Prozesses einen Vergleich geschlossen haben, dann hat das Urteil des Bundesgerichtshofes – soweit keine Öffnungsklausel vereinbart wurde oder eine Widerrufsmöglichkeit nicht mehr besteht – für Sie keine Auswirkungen.

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen aber keinen Vergleich geschlossen?

Dann sollten Sie uns unverzüglich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren, wir erklären Ihnen gerne ihre Rechte.

Sollen Sie den VW Vergleich widerrufen?

Rechtsanwalt Jens Grützmacher (Wittum & Partner)

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner weist auf eine interessante Fallkonstellation bei den aktuellen Vergleichsschlüssen im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hin:

Der Vergleich nebst Unterlagen kann bis zum 20.04.2020 an VW geschickt werden.

Volkswagen will dann bis zum 24.04.2020 die Voraussetzungen prüfen und bei Vorliegen der Vergleichsvoraussetzungen den Vergleich annehmen.

Ab dem Tag des Vergleichsschlusses (24.04.2020) läuft für den Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese endet mit Ablauf des 08.05.2020.

Am 05.05.2020 wiederum – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – verhandelt der Bundesgerichtshof (VI ZR 252/19) voraussichtlich (wegen der Corona-Krise noch nicht 100 %ig sicher) über einen VW Abgasskandalfall.

Sollte sich bei dieser Verhandlung abzeichnen, dass Volkswagen durch seine Vorgehensweise die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Vergleich zu widerrufen und eine Individualklage gegen VW einzureichen.

Dies bedarf aber in jedem Fall der vorherigen Einzelfallprüfung.

Sprechen Sie uns gerne an [Kontakt].

Ihre Kanzlei Wittum & Partner