Corona Krise

Unsere Mitarbeiter sind (fast) wie gewohnt für Sie erreichbar.

Aus aktuellem Anlass, insbesondere zum Schutz der vulnerablen Teile unserer Bevölkerung, bieten wir Besprechungstermine in der Kanzlei im Moment allerdings nur im absolut erforderlichen Umfang an.

Im notariellen Bereich erbringt Notar Maximilian Wittum zusammen mit seinem Team die notariellen Dienstleistungen (Beratungen, Beurkundungen und Beglaubigungen) unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in vollem Umfang.

Bitte beachten Sie bei persönlichen Terminen die aktuellen Schutzmaßnahmen:

  • Abstand halten
  • Hände desinfizieren
  • medizinische Schutzmaske oder FFP2 Maske

Wir können (fas) alle unsere Leistungen unproblematisch auch per Telefon und Videokonferenz (Beratungen, Vorbesprechungen) sowie E-Mail, Fax, beA und Post (Kommunikation) erbringen.

Wir sind also in vollem Umfang einsatzfähig.

Bleiben Sie gesund und nutzen Sie die Zeit sinnvoll!

Ihr Anwaltshaus in Schaumburg

Zins-Schmu durch Sparkassen

Sparkassen sollen Zinsen auf Prämiensparverträge falsch berechnet haben!

UM WAS GEHT ES?

Wie mittlerweile immer mehr seriöse Medien, zum Beispiel auch Spiegel Online [externer Link], berichten, sollen Sparkassen Zins-Schmu betrieben und deutlich zu wenig Guthabenzinsen auf Prämiensparverträgen ausgezahlt haben.

Wenn Sie beispielsweise 200 DM / 100 € im Monat über einen Zeitraum von 25 Jahren in ihren (Prämien-) Sparvertrag gespart haben, dann kann es sein, dass ihre Sparkasse Ihnen bis zu 8.000,- € zu wenig an Guthabenzinsen gezahlt hat! In Einzelfällen hatten wir schon Zinsbeträge von über 10.000,00 €, die Sparkassen ihren Kunden zu wenig gutgeschrieben hatten.

WELCHE SPARVERTRÄGE SIND BETROFFEN?

Insbesondere bei den nachfolgenden Vertragsmodellen geht es teils um Kündigungen der Verträge, teils geht es um wiederholte Zinsanpassungen zum Nachteil des Kunden.

  • „Prämiensparen flexibel“ (Sparkassen)
  • „Vorsorgeplan“ (Sparkassen)
  • „Scala“ (Sparkassen)
  • „VorsorgePlus“ (Sparkassen)
  • „Vorsorgesparen“ (Sparkassen)
  • „Vermögensplan“ (Sparkassen)
  • „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbanken)
  • „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbanken)

CHECKLISTE

  • Sie haben/hatten einen Prämien- oder Bonussparvertrag (monatlicher Sparbetrag, variable Verzinsung und jährliche/r „Prämie“/„Bonus“?
  • Dieser Vertrag läuft noch oder seit Kündigung/Beendigung sind keine 3 Jahre vergangen?
  • Sie haben über viele Jahre monatliche Beträge gespart?

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Wenn Sie die obigen Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten Sie uns umgehend für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung kontaktieren.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten Verbraucherrechtsprozessen insbesondere gegen Banken, Automobilhersteller und Versicherungen deutschlandweit.

Abgasskandal – Kostenlose Prüfung des Vergleichsvorschlages

VW Abgasskandal – Vergleich annehmen oder nicht?

VW hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage einem Vergleich zugestimmt.

VW zahlt an ca. 260.000 Geschädigte insgesamt 830 Millionen Euro, das sind zwischen 1.350 bis 6.257 Euro pro Einzelfall.

Volkswagen wird die Kläger direkt kontaktieren.

Diese haben dann Zeit bis zum 20.04.2020, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen.

Jeder Kläger kann sich zur Prüfung des Vergleichsvorschlages an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden, VW übernimmt die Kosten der Erstberatung in Höhe von 190 Euro (netto).

Sollte der Geschädigte den Vergleich nicht annehmen, so hat er dann bis Ende Oktober 2020 Zeit, eine eigene, individuelle Klage einzureichen.

Gerne prüfen wir auch ihren Vergleichsvorschlag, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

Auch vertreten wir sie vor Gericht, falls Sie sich gegen die Annahme des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten von Prozessen in Verbraucherschutzverfahren. Vertrauen Sie unserer Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre kostenlose Erstberatung!

Guthabenzinsen durch Banken falsch berechnet!

Viele Banken haben sowohl bei sogenannten Prämiensparverträgen (oder auch Bonussparverträgen) über Jahre und Jahrzehnte die Zinsgutschriften falsch und insbesondere intransparent berechnet. Diese Praxis ist den Banken eigentlich schon mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2002 zu den sogenannten einseitigen Zinsanpassungsklauseln verboten (BGH v. 17.02.2004 – XI ZR 140/03, keine Zinsanpassung  durch Aushang)!

Über eine Laufzeit von 20 Jahren gerechnet kann bei einer monatlichen Einzahlung von 100 € hier ein Betrag in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden sein, den die Bank den Kunden ZU WENIG gezahlt hat.

Hier sollten Sie umgehend handeln, insbesondere, wenn Ihnen die Bank den Sparvertrag auch noch gekündigt hat.

Dasselbe Thema gibt es übrigens auch bei Dispositionskrediten, hier wurden den Kunden über viele Jahre und Jahrzehnte allerdings ZU HOHE ZINSEN berechnet.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

+++ UPDATE +++

Auch die BILD-Zeitung berichtete in der Printausgabe am 06.03.2020 über den „Riesen Zoff um die Sparkassen Zinsen“ [externer Link]

Unglaubliche Vorgehensweise einer Sparkasse

Wie uns aus zuverlässiger Quelle zugetragen wurde, soll eine Sparkasse bei einer hochbetagten Kundin folgendes Vorgehen zumindest versucht haben:

Die Kundin wurde kontaktiert, sie möge sich bei ihrem „Kundenberater“ melden.

Dort wurde ihr erzählt, dass, wenn man ihr eine Kündigung des Prämiensparvertrages vonseiten der Sparkasse schicken würde, dies als negativer Schufa-Eintrag bei der Kundin auftauchen würde.

Diesen negativen Schufa-Eintrag könne die Kundin vermeiden, wenn sie die (zufälligerweise schon vorbereitete) Kündigung in eigenem Namen unterschreiben würde!

Sollte sich diese Vorgehensweise als tatsächlich erfolgt und vor allem als systematisch herausstellen, wäre das ein veritabler Skandal, der ggf. auch eine strafrechtliche Komponente beinhaltet (Erlangung eines Vermögensvorteiles mithilfe einer Drohung/Täuschung)!

Sollte Ihnen ähnliches widerfahren sein, kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir entsprechende Fälle sammeln und Ihnen zu ihrem Recht verhelfen können!

 

Unser neuer elektrischer Kanzleiflitzer ist da!

Kanzleiflitzer

Wir freuen uns über unseren niegelnagelneuen Kanzleiflitzer.

Entschieden haben wir uns für einen e-Up des Modelljahres 2020 von Volkswagen, also ein Elektrofahrzeug.

Die Entscheidung für ein Elektroauto haben wir auch getroffen, um – neben unseren juristischen Aktivitäten – einen kleinen Teil zur Aufarbeitung des Abgasskandals beizutragen.

Getreu unserem themenbezogenen Motto für den kleinen Flitzer

Mit uns sauber durch den Gesetzesdschungel

sind unsere Mitarbeiter nun „lokal emissionsfrei“ in der Region unterwegs.

Ein erster, kleiner Schritt auf unserem Weg zu einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten Umgang mit unserem Planeten.

Doch wie sagte schon Konfuzius (vielleicht auch nur ein chinesisches Sprichwort aus (vor-) konfuzianischer Zeit):
Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Genieße ihn – schon auf dem zweiten wirst du straucheln!

Neil Armstrongs Worte bei der Mondlandung sind auch irgendwie passend:
That’s one small step for man … one giant leap for mankind

Genug zitiert, wir surren los.

In diesem Sinne, bleiben Sie sauber!

Das aktuelle Aufregerthema: Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen

Insbesondere Sparkassen versuchen aktuell sich einseitig von den insbesondere in den 90er und 00er Jahren abgeschlossenen Prämiensparmodellen (z.B. „S-Prämiensparen“ und „S-Prämiensparen flexibel“) zu lösen.

Aktuell haben dies z.B. die Sparkasse Hameln-Weserbergland für ca. 4.500 Verträge [Link] und die Stadtsparkasse München für ca. 24.000 Verträge [Link] geplant oder sogar schon gestartet.

Beim Prämiensparen wurde neben in der Regel eher geringen (ggf. flexiblen) Zinsen eine jährlich steigende Prämie (daher der Name) auf die jeweiligen Sparraten vereinbart.

Diese Prämie stieg stufenweise von ca. 3% im ersten Jahr auf bis zu 50% auf der höchsten Prämienstufe .

Da das allgemeine Zinsniveau gesunken ist, möchten sich die Sparkassen nun von den geschlossenen Verträgen lösen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Mai 2019 können die Sparkassen dies tun, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach unserer Erfahrung liegen diese Kündigungsvoraussetzungen häufig nicht vor, so dass sich ein Widerspruch lohnt.

Unser Partner adjustus hat sich unter anderem auf die Wahrung ihrer Rechte als Verbraucher bei der Kündigung von Prämiensparverträgen spezialisiert, hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen. Insbesondere über die Seite www.praemiensparen-kuendigung.de.

adjustus

Herzlich willkommen adjustus!

adjustus

Wir freuen uns, dass unsere Partnerseite von adjustus online ist.

adjustus bringt den Mandanten mit dem genau für dessen Rechtsproblem richtigen Rechtsanwalt zusammen.

adjustus ist kostenlos für den Mandanten, es gibt auch keine versteckten Kosten für den Mandanten. 

adjustus unterstützt uns als Partneranwälte mit dem notwendigen aktuellen Fachwissen und koordiniert das Wissen und die Erfahrungen seiner Partneranwälte.

So profitieren alle von adjustus:

  • Sie als Kunde erhalten die bestmögliche Vertretung ihrer Interessen
  • Die Partneranwälte erhalten über adjustus die Mandate die sie bearbeiten wollen
  • Die Partneranwälte erhalten Fachwissen von adjustus.

Wir sind stolz darauf, zu den ersten Partneranwälten von adjustus zu gehören und wollen Teil sein, bei dem Aufbau von etwas Großem und nie dagewesenen.

adjustus

Abgasskandal – Rückruf für Diesel von Mercedes!

Auch Dieselfahrzeuge von Mercedes  sind von massiven Rückrufen betroffen!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat einen amtlichen Rückruf für ca. 60.000 Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet.

Daimler soll einen illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation (geringere Emissionswerte auf dem Prüfstand als im Straßenverkehr) eingesetzt haben.

Das KBA will seine Ermittlungen gegen Daimler auf viele andere Modelle ausweiten, in denen sich die Betrugssoftware ebenfalls befinden könnte.

Betroffen sein sollen die Motoren OM 651 und OM 642.

Auch hier können ihnen wirtschaftliche Schäden und Fahrverbote drohen.

Handeln Sie jetzt!

Denkanstoß für den Gesetzgeber

Betrügerischen „Handwerkern“ und Pfuschern das Handwerk legen!

Haben Sie schon mal davon gehört?

Reisende Handwerker* haben ein Rentnerpaar mit unnötigen und völlig überteuerten Arbeiten „über den Tisch gezogen“.

Das Problem gibt es in der Praxis häufiger als man denken sollte. Besonders perfide daran ist, dass sich die Betrüger meist an ältere Mitbürger heranmachen.

Selbst wenn die Polizei gerufen wird, kann diese meist wenig machen, zumindest wenn die „Handwerker“ eine Reisegewerbekarte nach § 55 ff. GewO vorlegen kann. Die polizei wird die Betroffenen im Wesentlichen auf den Zivilrechtsweg (also eine Zivilklage, verbunden mit Kosten und Risiken) verweisen.

Bei dem zu beschreitenden „Zivilrechtsweg“, zeigt sich in der Praxis jedoch häufig die Mangelhaftigkeit der aktuellen Gesetzeslage:

  1. entweder können Sie den Betrüger gar nicht finden (z.B. (EU-) Ausländer)
  2. oder die juristische Durchsetzung Ihrer Rechte führt sie ins (EU-) Ausland
  3. oder Sie haben zwar ein positives Gerichtsurteil, der Betrüger kann aber nicht zahlen (oder weiß dies geschickt zu verhindern)

Hier sollte der Gesetzgeber über folgende Maßnahmen nachdenken:

  1. Einrichtung eines zentralen Registers (Bauregister) in dem sich alle auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Baugewerbe mit der Bauausführung-, planung, -leitung und -überwachung tätigen Personen / Gesellschaften (Registrierungspflichtige) deutschlandweit zentral registrieren müssen. Die Registrierungspflicht trifft auch lediglich temporär in Deutschland tätige Personen / Gesellschaften.
  2. Einrichtung einer an das Bauregister angebundene Hinterlegungsstelle, bei der jede Registrierungspflichtige gem. seiner individuellen Risiko- und Umsatzstufe als Sicherheitsleistung einen bestimmten Betrag gem. noch zu erarbeitender Tabelle als Sicherheit für Mängelrechte, Schadensersatzansprüche oder Kondiktionsansprüche der Besteller zu hinterlegen hat. Statt eines Barbetrages reicht auch die Hinterlegung einer entsprechend ausgestalteten Bürgschaft. Die Mindest-Sicherheitsleistung beträgt 50.000,- €.
  3. Für neu gegründete Gesellschaften / Einzelfirmen oder ausländische Registrierungspflichtige gilt eine erhöhte Mindest-Sicherheitsleistung von 100.000,- €. Im zweiten Jahr der Registrierung kann gegen Nachweis eine Anpassung vorgenommen werden.
  4. Ausländische Registrierungspflichtige müssen darüber hinaus auch eine valide Zustelladresse angeben. Für Klagen aus Sachverhalten an Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland wird
    1. der Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens als Wahlgerichtsstand eingeführt;
    2. als Zustelladresse für den ausländischen Registrierungspflichtigen das Bauregister bestimmt.
  5. Sind die in Ziff. 1 – 4 bestimmten Voraussetzungen erfüllt, erhält der Registrierungspflichtige eine entsprechende elektronisch prüfbare Bescheinigung (Bauberechtigungsbescheinigung = BBB-Schein), dass er für Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist.
  6. Wird ein Registrierungspflichtiger ohne oder ohne gültige BBB-Schein bei der Bauausführung-, planung, -leitung und -überwachung angetroffen,
    1. hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Werklohn und muss erhaltenen Werklohn ggf. zurückerstatten;
    2. begeht er eine Ordnungswidrigkeit wegen eines neu zu schaffenden Ordnungswidrigkeitentatbestandes Leistung ohne Bauberechtigungsbescheinigung mit einenem Bußgeldrahmen von 5.000,- € bis 500.000,- €
    3. erhält er als Registrierungspflichtiger ein Tätigkeitsverbot (Gewerbeuntersagung) und wird als ausländischer Registrierungspflichtiger der Bundesrepublik Deutschland verwiesen.
  7. Ausnahme: inländische Kleinunternehmer mit weniger als 20.000,- € Jahresumsatz sind von der Registrierungspflicht nicht betroffen.

Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass Arbeitskolonnen aus dem Niedriglohn-Ausland, die de facto nicht nach deutschen Arbeitsschutz- und Sozialstandards arbeiten, zumindest

  1. eine Markteintrittshürde nehmen müssten, welche einen gewissen Abschreckungseffekt für schwarze Schafe haben dürfte
  2. für Baumängel in Anspruch genommen werden können

Ich freue mich auf konstruktive Rückmeldungen!

* gemeint sind hier nicht die Gesellen auf Wanderschaft, sondern eher Personengruppen nach § 55 ff. GewO.