Sollen Sie den VW Vergleich widerrufen?

Rechtsanwalt Jens Grützmacher (Wittum & Partner)

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner weist auf eine interessante Fallkonstellation bei den aktuellen Vergleichsschlüssen im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hin:

Der Vergleich nebst Unterlagen kann bis zum 20.04.2020 an VW geschickt werden.

Volkswagen will dann bis zum 24.04.2020 die Voraussetzungen prüfen und bei Vorliegen der Vergleichsvoraussetzungen den Vergleich annehmen.

Ab dem Tag des Vergleichsschlusses (24.04.2020) läuft für den Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese endet mit Ablauf des 08.05.2020.

Am 05.05.2020 wiederum – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – verhandelt der Bundesgerichtshof (VI ZR 252/19) voraussichtlich (wegen der Corona-Krise noch nicht 100 %ig sicher) über einen VW Abgasskandalfall.

Sollte sich bei dieser Verhandlung abzeichnen, dass Volkswagen durch seine Vorgehensweise die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Vergleich zu widerrufen und eine Individualklage gegen VW einzureichen.

Dies bedarf aber in jedem Fall der vorherigen Einzelfallprüfung.

Sprechen Sie uns gerne an [Kontakt].

Ihre Kanzlei Wittum & Partner

Abgasskandal – Kostenlose Prüfung des Vergleichsvorschlages

VW Abgasskandal – Vergleich annehmen oder nicht?

VW hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage einem Vergleich zugestimmt.

VW zahlt an ca. 260.000 Geschädigte insgesamt 830 Millionen Euro, das sind zwischen 1.350 bis 6.257 Euro pro Einzelfall.

Volkswagen wird die Kläger direkt kontaktieren.

Diese haben dann Zeit bis zum 20.04.2020, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen.

Jeder Kläger kann sich zur Prüfung des Vergleichsvorschlages an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden, VW übernimmt die Kosten der Erstberatung in Höhe von 190 Euro (netto).

Sollte der Geschädigte den Vergleich nicht annehmen, so hat er dann bis Ende Oktober 2020 Zeit, eine eigene, individuelle Klage einzureichen.

Gerne prüfen wir auch ihren Vergleichsvorschlag, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

Auch vertreten wir sie vor Gericht, falls Sie sich gegen die Annahme des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten von Prozessen in Verbraucherschutzverfahren. Vertrauen Sie unserer Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre kostenlose Erstberatung!

Abgasskandal – Rückruf für Diesel von Mercedes!

Auch Dieselfahrzeuge von Mercedes  sind von massiven Rückrufen betroffen!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat einen amtlichen Rückruf für ca. 60.000 Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet.

Daimler soll einen illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation (geringere Emissionswerte auf dem Prüfstand als im Straßenverkehr) eingesetzt haben.

Das KBA will seine Ermittlungen gegen Daimler auf viele andere Modelle ausweiten, in denen sich die Betrugssoftware ebenfalls befinden könnte.

Betroffen sein sollen die Motoren OM 651 und OM 642.

Auch hier können ihnen wirtschaftliche Schäden und Fahrverbote drohen.

Handeln Sie jetzt!

Abgasskandal – doch keine Verjährung in 2018?!

Doch keine Verjährung der Ansprüche von EA 189 Geschädigten in 2018?!

Aus höchster anwaltlicher Vorsicht hat bislang jeder Rechtsanwalt und auch sonst jede mit dem Thema befasste Stelle darauf hingewiesen, dass zum 31.12.2018 die Verjährung von Ansprüchen gegen Volkswagen eintreten kann.

Damit die Verjährung (jeweils am Schluss des jeweiligen Jahres) zu laufen beginnt, bedarf es gem. § 199 Abs. 1 BGB Kenntnis des Gläubigers (Betroffener vom Abgasskandal) von

  • den den Anspruch begründenden Umständen und
  • der Person des Schuldners

oder grob fahrlässiger Unkenntnis dieser Umstände.

Mit dem Schuldeingeständnis von VW in 2015, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, wusste potentiell jeder VW-Diesel Fahrer, dass

  • VW der Schuldner ist
  • sein Fahrzeug betroffen sein könnte.

Sichere Kenntnis, dass sein Fahrzeug betroffen ist, hatte jeder Betroffene aber erst in dem Moment, als das Kraftfahrtbundesamt seinen Rückruf gestartet hat. Dies war in 2016.

Wenn man diesen Moment als den Moment ansieht, in dem der Gläubiger Kenntnis aller Umstände hatte, läuft die Verjährung erst am

31.12.2019

ab.

Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage

Vor- und Nachteile der VW-Musterfeststellungsklage

Übersicht

Ab jetzt ist es möglich, sich im Klageregister des Bundesministeriums der Justiz registrieren zu lassen. Als Kläger fungiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Als Betroffene/r können Sie sich kostenlos registrieren lassen.

Vorteile

  • Die Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche gegen VW wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB durch ihre Beteiligung an der Musterklage gehemmt.
  • Die Musterklage ist für Sie kostenlos.

Nachteile

  • Die Mustergeststellungsklage wird voraussichtlich ca. 2 Jahre dauern, der Ausgang ist ungewiss.
  • Geht die Musterklage verloren, kriegen Sie gar nichts.
  • Die Höhe des Ihnen konkret entstandenen Schadens muss – bei positivem Ausgang der Musterfeststellungsklage – auf ihr eigenes Risiko in einem anschließenden Klageverfahren geklärt werden.
  • Für das Anschlussverfahren können Sie noch einmal weitere ca. zwei Jahre einkalkulieren.

Alternative

  • Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie ernsthaft (und schnell, Verjährung droht am 31.12.2018!) über eine individuelle Klage nachdenken.
  • Diese geht üblicherweise schneller (ca. 1 Jahr) als die Musterklage.
  • Aktuell wird bekanntermaßen (siehe z.B. Handelsblatt) vieles vergleichsweise erledigt. Die Chance, dass sie etwas erhalten ist momentan recht hoch.
  • Viele Gerichte geben den betroffenen Eigentümern (VW, Audi, Seat, Skoda mit EA 189 Motor) recht.

Fazit

Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie eine Individualklage erheben, die Vorteile überwiegen.

Sind Sie nicht rechtschutzversichert, können Sie sich zunächst ohne Kostenrisiko an der Musterfeststellungsklage beteiligen, so wird zumindest die Verjährung gehemmt.

Wenn die Musterfeststellungsklage

  • verloren geht, erhalten Sie gar nichts.
  • gewonnen wird, müssen Sie den konkreten Schaden dennoch auf eigenes Risiko einklagen.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Nun ist es soweit.

Wie befürchtet müssen immer mehr Städte und Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auch mit Euro-6 Norm verhängen. Mittlerweile gilt dies sogar für Autobahnen.

Wenn auch Sie davon betroffen sind, ist ihre beste Chance, den betreffenden Fahrzeughersteller auf Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der von Ihnen gezogenen Leistungen zu verklagen.

Insbesondere wenn ihr Fahrzeug aus dem VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) stammt und den EA 189 Motor verbaut hat, sind ihre Erfolgsaussichten momentan sehr positiv.

Vorsicht! Zum 31.12.2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!

VW Abgasskandal

VW Abgasskandal

VW hat in den Jahren 2008 – 2015 Motoren verbaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren. Durch die Software erkennt der Motor, dass er sich auf dem Prüfstand befindet und gibt dann andere Grenzwerte für den Abgasverbrauch an, als der Motor tatsächlich im Straßenverkehr ausschüttet.

In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen. VW hat bereits nachgebessert, was nun?

Sollten Sie bereits davon betroffen sein, dass Sie ein Softwareupdate erhalten haben und damit angeblich der Schadstoffausstoß reduziert sein soll, können Sie dennoch etwas unternehmen.

In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht, oder Sie ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Sie tun können.

Möglich ist eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs (abzüglich der Nutzungen die Sie gezogen haben, welche erfahrungsgemäß eher niedrig sind).

Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr, es werden tausende von Prozessen angestrebt. Seien Sie Teil von etwas Größerem und lassen Sie sich Ihr Recht nicht nehmen.

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf besteht für den Verbraucher eine „hinreichende Erfolgsaussicht“.

Zum Ende des Jahres 2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre kostenlose Erstberatung.