Abgasskandal – Kostenlose Prüfung des Vergleichsvorschlages

VW Abgasskandal – Vergleich annehmen oder nicht?

VW hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage einem Vergleich zugestimmt.

VW zahlt an ca. 260.000 Geschädigte insgesamt 830 Millionen Euro, das sind zwischen 1.350 bis 6.257 Euro pro Einzelfall.

Volkswagen wird die Kläger direkt kontaktieren.

Diese haben dann Zeit bis zum 20.04.2020, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen.

Jeder Kläger kann sich zur Prüfung des Vergleichsvorschlages an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden, VW übernimmt die Kosten der Erstberatung in Höhe von 190 Euro (netto).

Sollte der Geschädigte den Vergleich nicht annehmen, so hat er dann bis Ende Oktober 2020 Zeit, eine eigene, individuelle Klage einzureichen.

Gerne prüfen wir auch ihren Vergleichsvorschlag, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

Auch vertreten wir sie vor Gericht, falls Sie sich gegen die Annahme des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten von Prozessen in Verbraucherschutzverfahren. Vertrauen Sie unserer Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre kostenlose Erstberatung!

Abgasskandal – Rückruf für Diesel von Mercedes!

Auch Dieselfahrzeuge von Mercedes  sind von massiven Rückrufen betroffen!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat einen amtlichen Rückruf für ca. 60.000 Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet.

Daimler soll einen illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation (geringere Emissionswerte auf dem Prüfstand als im Straßenverkehr) eingesetzt haben.

Das KBA will seine Ermittlungen gegen Daimler auf viele andere Modelle ausweiten, in denen sich die Betrugssoftware ebenfalls befinden könnte.

Betroffen sein sollen die Motoren OM 651 und OM 642.

Auch hier können ihnen wirtschaftliche Schäden und Fahrverbote drohen.

Handeln Sie jetzt!

Abgasskandal Update

VW Abgasskandal UPDATE

Jetzt drohen den Betroffenen Fahrverbote und Anspruchsverjährung!

FaktenLAGE

  • VW hat in den Jahren 2008-2015 Motoren (EA 189) entwickelt und gebaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren.
  • Durch die Manipulationssoftware erkennt der Motor, dass er sich auf dem Prüfstand befindet.
  • Der Motor schaltet dann in den Testbetriebsmodus und schüttet weniger Schadstoffe aus als im Normalbetrieb im Straßenverkehr.
  • In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge verschiedenster Hersteller (u.a. VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche) betroffen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass Städte und Kommunen zur Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte Fahrverbote für Diesel verhängen dürfen!
  • Die Verwendung einer Betrugssoftware wurde im Jahr 2015 von VW öffentlich zugegeben.

Auswirkungen

  • von Fahrverboten: alle Dieselfahrzeugen die bestimmte Grenzwerte überschreiten und von den Fahrverboten betroffen wären, sind damit quasi wertlos. Insbesondere wenn Sie darauf angewiesen sind, in betroffene Gebiete zu fahren.
  • der Verjährung: Die Verjährung beginnt gem. § 199 BGB mit Kenntnis von Anspruch und Anspruchsgegner. Eigentümer betroffener Fahrzeuge konnten ab 2015 Kenntnis aller relevanten Umstände haben. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei (3) Jahre und würde damit am 12.2018 enden. Wenn Sie ihre Ansprüche nicht bis zu diesem Datum gerichtlich mit einer Klage geltend gemacht haben, droht die Verjährung ihrer Ansprüche. Sie könnten ihre Ansprüche dann nicht mehr durchsetzen und würden alleine auf dem Schaden „sitzenbleiben“.
  • der Nachbesserung: Der Hersteller hat bereits nachgebessert, was nun? Sollten Sie bereits ein Softwareupdate erhalten haben und soll damit angeblich der Schadstoffausstoß reduziert sein, können Sie dennoch etwas unternehmen. In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht, oder Sie ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können.
  • auf ihr Fahrzeug: Nach verbreiteten Schätzungen von Experten und auch schon einem Gerichtsurteil des LG Kempten ist der gesamte Dieselmarkt um bis zu 20 % im Wert eingebrochen, d.h. ihr Gebrauchter ist beispielsweise nur noch 16.000,- € statt 20.000,- € wert. Diese Differenz ist ihr Schaden.
  • auf ihre Steuern: Der Finanzverwaltung ist aufgefallen, dass durch die ungerechtfertigt niedrige Einstufung der betroffenen Dieselfahrzeuge Steuerausfälle entstanden sind. Nun müssen Sie befürchten, dass der Staat sich mit entsprechenden Nachforderungen der Kfz-Steuer bei ihnen bedient.

Ihre Rechte

  • Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Sie tun können.
  • Möglich ist grundsätzlich eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs (abzüglich der Nutzungen die Sie gezogen haben, welche erfahrungsgemäß eher niedriger als der Wertverlust sind, so dass sie einen Vorteil erzielen).
  • Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr, es werden tausende von Prozessen angestrebt.
  • Nach Rechtsprechung des OLG Düsseldorf besteht für den Verbraucher eine „hinreichende Erfolgsaussicht“.

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung wahlweise

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Nun ist es soweit.

Wie befürchtet müssen immer mehr Städte und Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auch mit Euro-6 Norm verhängen. Mittlerweile gilt dies sogar für Autobahnen.

Wenn auch Sie davon betroffen sind, ist ihre beste Chance, den betreffenden Fahrzeughersteller auf Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der von Ihnen gezogenen Leistungen zu verklagen.

Insbesondere wenn ihr Fahrzeug aus dem VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) stammt und den EA 189 Motor verbaut hat, sind ihre Erfolgsaussichten momentan sehr positiv.

Vorsicht! Zum 31.12.2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!