Abgasskandal – Rückruf für Diesel von Mercedes!

Auch Dieselfahrzeuge von Mercedes  sind von massiven Rückrufen betroffen!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat einen amtlichen Rückruf für ca. 60.000 Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet.

Daimler soll einen illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation (geringere Emissionswerte auf dem Prüfstand als im Straßenverkehr) eingesetzt haben.

Das KBA will seine Ermittlungen gegen Daimler auf viele andere Modelle ausweiten, in denen sich die Betrugssoftware ebenfalls befinden könnte.

Betroffen sein sollen die Motoren OM 651 und OM 642.

Auch hier können ihnen wirtschaftliche Schäden und Fahrverbote drohen.

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Neues verbraucherfreundliches Urteil im VW-Abgasskandal

Verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichtes Bückeburg im VW-Abgasskandal

Das Landgericht Bückeburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Volkswagen AG als Motorenhersteller bei einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeug der Marke Volkswagen (EA189-Motor) dem Eigentümer direkt, das heißt ohne Zwischenschritt über den Händler, auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung  haftet (Urteil vom 02.05.2019, Az: 3 O 28/18).

Rechtsanwalt Jens Grützmacher von der Kanzlei Wittum & Partner aus Obernkirchen, der den Kläger vertreten hat, spricht von einem wichtigen Signal in Richtung der Automobilindustrie. „Verbraucherschutz darf keine hohle Phrase bleiben. Nur eine konsequente Rechtsprechung, die auch mal wehtuen muss, kann die Gutsherrenart mancher Unternehmen eindämmen und die Rechte der Verbraucher stärken, zumal auch bei anderen Herstellern immer mehr Manipulationen ans Licht kommen.“

Das Landgericht Bückeburg reiht sich mit diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil jetzt auch ein in eine ganze Reihe von Landgerichten, die bereits im Sinne der Verbraucher entschieden hat.

„Die Landgerichte Osnabrück, Bielefeld, Essen und Wuppertal haben neben anderen“ so berichtet Grützmacher von seinen Erfahrungen, „schon seit geraumer Zeit im Sinne der Verbraucher entschieden und VW zur Zahlung des Kaufpreises abzgl. gezogener Nutzungen gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt..“

Eine Warnung gibt Rechtsanwalt Grützmacher auch noch mit auf den Weg: „Wer nicht bald aktiv wird, dem droht die endgültige Verjährung seiner Ansprüche. Dann bleibt der Eigentümer auf seinem Schaden sitzen.“

Mit diesen positiven Urteilen für dem Verbraucher bejahen in der Regel die Rechtschutzversicherungen die Erfolgsaussichten, so dass die Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung im Normalfall übernommen werden.“