Abgasskandal – Kostenlose Prüfung des Vergleichsvorschlages

VW Abgasskandal – Vergleich annehmen oder nicht?

VW hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage einem Vergleich zugestimmt.

VW zahlt an ca. 260.000 Geschädigte insgesamt 830 Millionen Euro, das sind zwischen 1.350 bis 6.257 Euro pro Einzelfall.

Volkswagen wird die Kläger direkt kontaktieren.

Diese haben dann Zeit bis zum 20.04.2020, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen.

Jeder Kläger kann sich zur Prüfung des Vergleichsvorschlages an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden, VW übernimmt die Kosten der Erstberatung in Höhe von 190 Euro (netto).

Sollte der Geschädigte den Vergleich nicht annehmen, so hat er dann bis Ende Oktober 2020 Zeit, eine eigene, individuelle Klage einzureichen.

Gerne prüfen wir auch ihren Vergleichsvorschlag, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

Auch vertreten wir sie vor Gericht, falls Sie sich gegen die Annahme des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten von Prozessen in Verbraucherschutzverfahren. Vertrauen Sie unserer Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre kostenlose Erstberatung!

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Nun ist es soweit.

Wie befürchtet müssen immer mehr Städte und Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auch mit Euro-6 Norm verhängen. Mittlerweile gilt dies sogar für Autobahnen.

Wenn auch Sie davon betroffen sind, ist ihre beste Chance, den betreffenden Fahrzeughersteller auf Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der von Ihnen gezogenen Leistungen zu verklagen.

Insbesondere wenn ihr Fahrzeug aus dem VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) stammt und den EA 189 Motor verbaut hat, sind ihre Erfolgsaussichten momentan sehr positiv.

Vorsicht! Zum 31.12.2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!

VW Abgasskandal

VW Abgasskandal

VW hat in den Jahren 2008 – 2015 Motoren verbaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren. Durch die Software erkennt der Motor, dass er sich auf dem Prüfstand befindet und gibt dann andere Grenzwerte für den Abgasverbrauch an, als der Motor tatsächlich im Straßenverkehr ausschüttet.

In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen. VW hat bereits nachgebessert, was nun?

Sollten Sie bereits davon betroffen sein, dass Sie ein Softwareupdate erhalten haben und damit angeblich der Schadstoffausstoß reduziert sein soll, können Sie dennoch etwas unternehmen.

In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht, oder Sie ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Sie tun können.

Möglich ist eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs (abzüglich der Nutzungen die Sie gezogen haben, welche erfahrungsgemäß eher niedrig sind).

Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr, es werden tausende von Prozessen angestrebt. Seien Sie Teil von etwas Größerem und lassen Sie sich Ihr Recht nicht nehmen.

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf besteht für den Verbraucher eine „hinreichende Erfolgsaussicht“.

Zum Ende des Jahres 2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre kostenlose Erstberatung.