Sollen Sie den VW Vergleich widerrufen?

Rechtsanwalt Jens Grützmacher (Wittum & Partner)

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner weist auf eine interessante Fallkonstellation bei den aktuellen Vergleichsschlüssen im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hin:

Der Vergleich nebst Unterlagen kann bis zum 20.04.2020 an VW geschickt werden.

Volkswagen will dann bis zum 24.04.2020 die Voraussetzungen prüfen und bei Vorliegen der Vergleichsvoraussetzungen den Vergleich annehmen.

Ab dem Tag des Vergleichsschlusses (24.04.2020) läuft für den Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese endet mit Ablauf des 08.05.2020.

Am 05.05.2020 wiederum – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – verhandelt der Bundesgerichtshof (VI ZR 252/19) voraussichtlich (wegen der Corona-Krise noch nicht 100 %ig sicher) über einen VW Abgasskandalfall.

Sollte sich bei dieser Verhandlung abzeichnen, dass Volkswagen durch seine Vorgehensweise die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Vergleich zu widerrufen und eine Individualklage gegen VW einzureichen.

Dies bedarf aber in jedem Fall der vorherigen Einzelfallprüfung.

Sprechen Sie uns gerne an [Kontakt].

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Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage

Vor- und Nachteile der VW-Musterfeststellungsklage

Übersicht

Ab jetzt ist es möglich, sich im Klageregister des Bundesministeriums der Justiz registrieren zu lassen. Als Kläger fungiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Als Betroffene/r können Sie sich kostenlos registrieren lassen.

Vorteile

  • Die Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche gegen VW wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB durch ihre Beteiligung an der Musterklage gehemmt.
  • Die Musterklage ist für Sie kostenlos.

Nachteile

  • Die Mustergeststellungsklage wird voraussichtlich ca. 2 Jahre dauern, der Ausgang ist ungewiss.
  • Geht die Musterklage verloren, kriegen Sie gar nichts.
  • Die Höhe des Ihnen konkret entstandenen Schadens muss – bei positivem Ausgang der Musterfeststellungsklage – auf ihr eigenes Risiko in einem anschließenden Klageverfahren geklärt werden.
  • Für das Anschlussverfahren können Sie noch einmal weitere ca. zwei Jahre einkalkulieren.

Alternative

  • Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie ernsthaft (und schnell, Verjährung droht am 31.12.2018!) über eine individuelle Klage nachdenken.
  • Diese geht üblicherweise schneller (ca. 1 Jahr) als die Musterklage.
  • Aktuell wird bekanntermaßen (siehe z.B. Handelsblatt) vieles vergleichsweise erledigt. Die Chance, dass sie etwas erhalten ist momentan recht hoch.
  • Viele Gerichte geben den betroffenen Eigentümern (VW, Audi, Seat, Skoda mit EA 189 Motor) recht.

Fazit

Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie eine Individualklage erheben, die Vorteile überwiegen.

Sind Sie nicht rechtschutzversichert, können Sie sich zunächst ohne Kostenrisiko an der Musterfeststellungsklage beteiligen, so wird zumindest die Verjährung gehemmt.

Wenn die Musterfeststellungsklage

  • verloren geht, erhalten Sie gar nichts.
  • gewonnen wird, müssen Sie den konkreten Schaden dennoch auf eigenes Risiko einklagen.