Abgasskandal Update

VW Abgasskandal UPDATE

Jetzt drohen den Betroffenen Fahrverbote und Anspruchsverjährung!

FaktenLAGE

  • VW hat in den Jahren 2008-2015 Motoren (EA 189) entwickelt und gebaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren.
  • Durch die Manipulationssoftware erkennt der Motor, dass er sich auf dem Prüfstand befindet.
  • Der Motor schaltet dann in den Testbetriebsmodus und schüttet weniger Schadstoffe aus als im Normalbetrieb im Straßenverkehr.
  • In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge verschiedenster Hersteller (u.a. VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche) betroffen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass Städte und Kommunen zur Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte Fahrverbote für Diesel verhängen dürfen!
  • Die Verwendung einer Betrugssoftware wurde im Jahr 2015 von VW öffentlich zugegeben.

Auswirkungen

  • von Fahrverboten: alle Dieselfahrzeugen die bestimmte Grenzwerte überschreiten und von den Fahrverboten betroffen wären, sind damit quasi wertlos. Insbesondere wenn Sie darauf angewiesen sind, in betroffene Gebiete zu fahren.
  • der Verjährung: Die Verjährung beginnt gem. § 199 BGB mit Kenntnis von Anspruch und Anspruchsgegner. Eigentümer betroffener Fahrzeuge konnten ab 2015 Kenntnis aller relevanten Umstände haben. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei (3) Jahre und würde damit am 12.2018 enden. Wenn Sie ihre Ansprüche nicht bis zu diesem Datum gerichtlich mit einer Klage geltend gemacht haben, droht die Verjährung ihrer Ansprüche. Sie könnten ihre Ansprüche dann nicht mehr durchsetzen und würden alleine auf dem Schaden „sitzenbleiben“.
  • der Nachbesserung: Der Hersteller hat bereits nachgebessert, was nun? Sollten Sie bereits ein Softwareupdate erhalten haben und soll damit angeblich der Schadstoffausstoß reduziert sein, können Sie dennoch etwas unternehmen. In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht, oder Sie ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können.
  • auf ihr Fahrzeug: Nach verbreiteten Schätzungen von Experten und auch schon einem Gerichtsurteil des LG Kempten ist der gesamte Dieselmarkt um bis zu 20 % im Wert eingebrochen, d.h. ihr Gebrauchter ist beispielsweise nur noch 16.000,- € statt 20.000,- € wert. Diese Differenz ist ihr Schaden.
  • auf ihre Steuern: Der Finanzverwaltung ist aufgefallen, dass durch die ungerechtfertigt niedrige Einstufung der betroffenen Dieselfahrzeuge Steuerausfälle entstanden sind. Nun müssen Sie befürchten, dass der Staat sich mit entsprechenden Nachforderungen der Kfz-Steuer bei ihnen bedient.

Ihre Rechte

  • Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Sie tun können.
  • Möglich ist grundsätzlich eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs (abzüglich der Nutzungen die Sie gezogen haben, welche erfahrungsgemäß eher niedriger als der Wertverlust sind, so dass sie einen Vorteil erzielen).
  • Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr, es werden tausende von Prozessen angestrebt.
  • Nach Rechtsprechung des OLG Düsseldorf besteht für den Verbraucher eine „hinreichende Erfolgsaussicht“.

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung wahlweise

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 6

Nun ist es soweit.

Wie befürchtet müssen immer mehr Städte und Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auch mit Euro-6 Norm verhängen. Mittlerweile gilt dies sogar für Autobahnen.

Wenn auch Sie davon betroffen sind, ist ihre beste Chance, den betreffenden Fahrzeughersteller auf Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der von Ihnen gezogenen Leistungen zu verklagen.

Insbesondere wenn ihr Fahrzeug aus dem VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) stammt und den EA 189 Motor verbaut hat, sind ihre Erfolgsaussichten momentan sehr positiv.

Vorsicht! Zum 31.12.2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!

VW Abgasskandal

VW Abgasskandal

VW hat in den Jahren 2008 – 2015 Motoren verbaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren. Durch die Software erkennt der Motor, dass er sich auf dem Prüfstand befindet und gibt dann andere Grenzwerte für den Abgasverbrauch an, als der Motor tatsächlich im Straßenverkehr ausschüttet.

In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen. VW hat bereits nachgebessert, was nun?

Sollten Sie bereits davon betroffen sein, dass Sie ein Softwareupdate erhalten haben und damit angeblich der Schadstoffausstoß reduziert sein soll, können Sie dennoch etwas unternehmen.

In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht, oder Sie ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Sie tun können.

Möglich ist eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs (abzüglich der Nutzungen die Sie gezogen haben, welche erfahrungsgemäß eher niedrig sind).

Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr, es werden tausende von Prozessen angestrebt. Seien Sie Teil von etwas Größerem und lassen Sie sich Ihr Recht nicht nehmen.

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf besteht für den Verbraucher eine „hinreichende Erfolgsaussicht“.

Zum Ende des Jahres 2018 droht die Verjährung ihrer Ansprüche!

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre kostenlose Erstberatung.