Sensationsurteil des BGH im Abgasskandal – die Auswirkungen!

Sensationsurteil des BGH im Abgasskandal – die Auswirkungen!

 Nach einem Sensationsurteil des BGH haftet VW für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung! Wenn Sie eine Entschädigung wollen, müssen Sie jetzt handeln!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit aktuellem Sensationsurteil vom 25.05.2020 entschieden, dass (auch) Gebrauchtwagenkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung haben (VI ZR 252/19).

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Direkt von dem BGH-Urteil ist lediglich Volkswagen betroffen, indirekt aber auch die anderen auffälligen Hersteller.

In einer Sache betreffend ein sogenanntes „Thermofenster“ (Abschalteinrichtung zum „Schutz“ des Motors bei bestimmten Temperaturen) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) bald urteilen (Rechtssache C-693/18), eine Vorabtendenz ließ sich dem Schlussantrag der Generalanwältin des EuGH entnehmen, die diese „Thermofenster“ für unzulässig hält.

  • VW: Hat in den Jahren 2008-2015 Motoren (EA 189) entwickelt und gebaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren und diese Manipulation im Jahr 2015 öffentlich zugegeben, dadurch wurde der Abgasskandal öffentlich.
  • Opel: Vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurde durch Zwangsrückruf angeordnet, dass Opel für ca. 100.000 Autos betreffend die Modelle Cascada, Insignia und Zafira mit Euro 6-Dieselmotoren eine neue Motorsteuerung verbauen muss.
  • Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW (VW Konzern): Hier sind die 1,2-, 1,6-, 2,0-, 2,5-, 3,0 und 4,2-Liter-Turbodiesel-Motoren betroffen. Auch die entsprechenden Modelle des Sportwagenherstellers Porsche, also Cayenne und Macan mit 3,0- und 4,2-Liter TDI-Motoren wurden unzulässig manipuliert.
  • Daimler AG: Das KBA hält die Motorsteuerung von diversen Modellen der Marke Mercedes für illegal (Stichwort „Thermofenster“). Betroffen sollen sein:
  • 60 000 Mercedes GLK 220 CDI mit Abgasnorm Euro 5 (Rückruf im Juni 2019, Motoren OM 651 und OM 642)
  • 280 000 Daimler-Fahrzeuge in Deutschland (Rückruf August 2018, betroffen sind die C-, G-, V-, Vito-, CLS- und SLK-Modelle).

Was bedeutet das für Sie?

Das hängt davon ab, in welchem Stadium sich die Geltendmachung ihrer Ansprüche befindet.

Sie haben noch gar nichts gemacht?

Dann sollten Sie nicht untätig bleiben und SOFORT Kontakt zu unseren Rechtsanwälten aufnehmen.

Vielfach können Sie lesen, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt seien. Nach einem Urteil des Landgerichtes Duisburg ist dies falsch. Das Landgericht Duisburg ist der Ansicht, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Bundesgerichtshof über einen solchen Fall (wie gerade geschehen) entschieden hat. Die Verjährungsthematik betrifft im Übrigen im Wesentlichen VW-Geschädigte. Geschädigte anderer Hersteller sollten allerdings auch nicht länger warten. Mit jedem Tag den Sie warten sinkt ihr Entschädigungsanspruch durch die Weiternutzung des schadhaften Fahrzeuges!

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen aber keinen Vergleich geschlossen?

Dann können Sie jetzt Ihre Ansprüche noch individuell weiterverfolgen. Kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir erklären Ihnen gerne ihre Rechte.

Was wir für Sie tun

Wenn Sie rechtschutzversichert sind, stehen die Chancen gut, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernehmen muss. Wir beantragen die Deckungszusage für die Geltendmachung Ihrer Rechte kostenlos für Sie!

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten Verbraucherrechtsprozessen deutschlandweit. Wir geben unser Bestes, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!

Kostenlose Erstberatung

Wenn auch Sie ein Fahrzeug haben, das vom Abgasskandal betroffen ist (z.B. anhand des Rückrufes durch das Kraftfahrtbundesamtes zu erkennen), kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

UPDATE Abgasskandal: VW nach BGH-Urteil noch verklagen?

Mit aktuellem Urteil vom 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass (auch) Gebrauchtwagenkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Dieselskandals haben (VI ZR 252/19).

Was bedeutet das für Sie?

Das hängt davon ab, in welchem Stadium sich die Geltendmachung ihrer Ansprüche befindet:

Sie haben noch gar nichts gemacht?

Dann sollten Sie nicht untätig bleiben und SOFORT Kontakt zu unseren Rechtsanwälten aufnehmen.

In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erklären wir Ihnen ihre Rechte. 

Vielfach können Sie lesen, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt seien. Nach einem Urteil des Landgerichtes Duisburg ist dies falsch. Das Landgericht Duisburg ist der Ansicht, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Bundesgerichtshof über einen solchen Fall (wie gerade geschehen) entschieden hat.

Sie klagen schon?

Dann sind ihre Chancen den Prozess auch zu gewinnen durch das Urteil des Bundesgerichtshofes – je nach Besonderheit des Einzelfalles – grundsätzlich gut.

Sie haben einen Vergleich geschlossen?

Wenn Sie außergerichtlich, im Rahmen der Musterfeststellungsklage oder im Rahmen eines sonstigen Prozesses einen Vergleich geschlossen haben, dann hat das Urteil des Bundesgerichtshofes – soweit keine Öffnungsklausel vereinbart wurde oder eine Widerrufsmöglichkeit nicht mehr besteht – für Sie keine Auswirkungen.

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen aber keinen Vergleich geschlossen?

Dann sollten Sie uns unverzüglich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren, wir erklären Ihnen gerne ihre Rechte.

Sollen Sie den VW Vergleich widerrufen?

Rechtsanwalt Jens Grützmacher (Wittum & Partner)

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner weist auf eine interessante Fallkonstellation bei den aktuellen Vergleichsschlüssen im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hin:

Der Vergleich nebst Unterlagen kann bis zum 20.04.2020 an VW geschickt werden.

Volkswagen will dann bis zum 24.04.2020 die Voraussetzungen prüfen und bei Vorliegen der Vergleichsvoraussetzungen den Vergleich annehmen.

Ab dem Tag des Vergleichsschlusses (24.04.2020) läuft für den Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese endet mit Ablauf des 08.05.2020.

Am 05.05.2020 wiederum – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – verhandelt der Bundesgerichtshof (VI ZR 252/19) voraussichtlich (wegen der Corona-Krise noch nicht 100 %ig sicher) über einen VW Abgasskandalfall.

Sollte sich bei dieser Verhandlung abzeichnen, dass Volkswagen durch seine Vorgehensweise die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Vergleich zu widerrufen und eine Individualklage gegen VW einzureichen.

Dies bedarf aber in jedem Fall der vorherigen Einzelfallprüfung.

Sprechen Sie uns gerne an [Kontakt].

Ihre Kanzlei Wittum & Partner

Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Celle im Abgasskandal

Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Celle im Abgasskandal

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 18.03.2020 in zweiter Instanz entschieden, dass Volkswagen dem Kläger als Käufer eines vom sogenannten „Diesel—Abgasskandal“ betroffenen Pkw den Kaufpreises abzüglich durch den Kläger gezogener Nutzungen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs zu erstatten hat (OLG Celle, Urt. v. 18.03.2020, Az: 7 U 191/19 ).

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner, Obernkirchen, der den Kläger vertreten hat, freut sich, dass das OLG Celle das vorangegangene Urteil des Landgerichtes Bückeburg mit dieser Entscheidung korrigiert hat.

Das Landgericht Bückeburg hatte die Klage im Jahr 2019 noch abgewiesen, zwischenzeitlich in nachfolgenden Verfahren jedoch seine Rechtsprechung aufgegeben und ebenfalls zugunsten der geschädigten Autobesitzer entschieden.

Damit war nun noch dieses Urteil vom Oberlandesgericht Celle zu korrigieren.

Grützmacher macht deutlich, dass damit mittlerweile die meisten Oberlandesgerichte in Abgasskandalsachen verbraucherfreundlich entscheiden.

Am 04.05.2020 wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes in einer Abgasskandalsache erwartet, auf das viele Geschädigte große Erwartungen setzen.

Rechtsanwalt Grützmacher weist weiter darauf hin, dass in dem parallelen Musterfeststellungsverfahren mit ca. 400.000 Klägern aktuell die von VW angekündigten Vergleichsvorschläge versendet wurden.

Diese können bis zum 20.04.2020 angenommen werden.

Grützmacher rät dringend, den Vergleichsvorschlag von VW von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. VW übernimmt die Kosten einer entsprechenden Erstberatung iHv 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer, wenn die Beratung nach Erhalt des Vergleichsangebotes erfolgte und der Vergleich angenommen wird.

Hier erfahren Sie mehr.

Abgasskandal – Kostenlose Prüfung des Vergleichsvorschlages

VW Abgasskandal – Vergleich annehmen oder nicht?

VW hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage einem Vergleich zugestimmt.

VW zahlt an ca. 260.000 Geschädigte insgesamt 830 Millionen Euro, das sind zwischen 1.350 bis 6.257 Euro pro Einzelfall.

Volkswagen wird die Kläger direkt kontaktieren.

Diese haben dann Zeit bis zum 20.04.2020, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen.

Jeder Kläger kann sich zur Prüfung des Vergleichsvorschlages an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden, VW übernimmt die Kosten der Erstberatung in Höhe von 190 Euro (netto).

Sollte der Geschädigte den Vergleich nicht annehmen, so hat er dann bis Ende Oktober 2020 Zeit, eine eigene, individuelle Klage einzureichen.

Gerne prüfen wir auch ihren Vergleichsvorschlag, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

Auch vertreten wir sie vor Gericht, falls Sie sich gegen die Annahme des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten von Prozessen in Verbraucherschutzverfahren. Vertrauen Sie unserer Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre kostenlose Erstberatung!

Unser neuer elektrischer Kanzleiflitzer ist da!

Kanzleiflitzer

Wir freuen uns über unseren niegelnagelneuen Kanzleiflitzer.

Entschieden haben wir uns für einen e-Up des Modelljahres 2020 von Volkswagen, also ein Elektrofahrzeug.

Die Entscheidung für ein Elektroauto haben wir auch getroffen, um – neben unseren juristischen Aktivitäten – einen kleinen Teil zur Aufarbeitung des Abgasskandals beizutragen.

Getreu unserem themenbezogenen Motto für den kleinen Flitzer

Mit uns sauber durch den Gesetzesdschungel

sind unsere Mitarbeiter nun „lokal emissionsfrei“ in der Region unterwegs.

Ein erster, kleiner Schritt auf unserem Weg zu einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten Umgang mit unserem Planeten.

Doch wie sagte schon Konfuzius (vielleicht auch nur ein chinesisches Sprichwort aus (vor-) konfuzianischer Zeit):
Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Genieße ihn – schon auf dem zweiten wirst du straucheln!

Neil Armstrongs Worte bei der Mondlandung sind auch irgendwie passend:
That’s one small step for man … one giant leap for mankind

Genug zitiert, wir surren los.

In diesem Sinne, bleiben Sie sauber!

Abgasskandal – Rückruf für Diesel von Mercedes!

Auch Dieselfahrzeuge von Mercedes  sind von massiven Rückrufen betroffen!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat einen amtlichen Rückruf für ca. 60.000 Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet.

Daimler soll einen illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation (geringere Emissionswerte auf dem Prüfstand als im Straßenverkehr) eingesetzt haben.

Das KBA will seine Ermittlungen gegen Daimler auf viele andere Modelle ausweiten, in denen sich die Betrugssoftware ebenfalls befinden könnte.

Betroffen sein sollen die Motoren OM 651 und OM 642.

Auch hier können ihnen wirtschaftliche Schäden und Fahrverbote drohen.

Handeln Sie jetzt!

Neues verbraucherfreundliches Urteil im VW-Abgasskandal

Verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichtes Bückeburg im VW-Abgasskandal

Das Landgericht Bückeburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Volkswagen AG als Motorenhersteller bei einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeug der Marke Volkswagen (EA189-Motor) dem Eigentümer direkt, das heißt ohne Zwischenschritt über den Händler, auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung  haftet (Urteil vom 02.05.2019, Az: 3 O 28/18).

Rechtsanwalt Jens Grützmacher von der Kanzlei Wittum & Partner aus Obernkirchen, der den Kläger vertreten hat, spricht von einem wichtigen Signal in Richtung der Automobilindustrie. „Verbraucherschutz darf keine hohle Phrase bleiben. Nur eine konsequente Rechtsprechung, die auch mal wehtuen muss, kann die Gutsherrenart mancher Unternehmen eindämmen und die Rechte der Verbraucher stärken, zumal auch bei anderen Herstellern immer mehr Manipulationen ans Licht kommen.“

Das Landgericht Bückeburg reiht sich mit diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil jetzt auch ein in eine ganze Reihe von Landgerichten, die bereits im Sinne der Verbraucher entschieden hat.

„Die Landgerichte Osnabrück, Bielefeld, Essen und Wuppertal haben neben anderen“ so berichtet Grützmacher von seinen Erfahrungen, „schon seit geraumer Zeit im Sinne der Verbraucher entschieden und VW zur Zahlung des Kaufpreises abzgl. gezogener Nutzungen gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt..“

Eine Warnung gibt Rechtsanwalt Grützmacher auch noch mit auf den Weg: „Wer nicht bald aktiv wird, dem droht die endgültige Verjährung seiner Ansprüche. Dann bleibt der Eigentümer auf seinem Schaden sitzen.“

Mit diesen positiven Urteilen für dem Verbraucher bejahen in der Regel die Rechtschutzversicherungen die Erfolgsaussichten, so dass die Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung im Normalfall übernommen werden.“

Abgasskandal – doch keine Verjährung in 2018?!

Doch keine Verjährung der Ansprüche von EA 189 Geschädigten in 2018?!

Aus höchster anwaltlicher Vorsicht hat bislang jeder Rechtsanwalt und auch sonst jede mit dem Thema befasste Stelle darauf hingewiesen, dass zum 31.12.2018 die Verjährung von Ansprüchen gegen Volkswagen eintreten kann.

Damit die Verjährung (jeweils am Schluss des jeweiligen Jahres) zu laufen beginnt, bedarf es gem. § 199 Abs. 1 BGB Kenntnis des Gläubigers (Betroffener vom Abgasskandal) von

  • den den Anspruch begründenden Umständen und
  • der Person des Schuldners

oder grob fahrlässiger Unkenntnis dieser Umstände.

Mit dem Schuldeingeständnis von VW in 2015, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, wusste potentiell jeder VW-Diesel Fahrer, dass

  • VW der Schuldner ist
  • sein Fahrzeug betroffen sein könnte.

Sichere Kenntnis, dass sein Fahrzeug betroffen ist, hatte jeder Betroffene aber erst in dem Moment, als das Kraftfahrtbundesamt seinen Rückruf gestartet hat. Dies war in 2016.

Wenn man diesen Moment als den Moment ansieht, in dem der Gläubiger Kenntnis aller Umstände hatte, läuft die Verjährung erst am

31.12.2019

ab.

Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage

Vor- und Nachteile der VW-Musterfeststellungsklage

Übersicht

Ab jetzt ist es möglich, sich im Klageregister des Bundesministeriums der Justiz registrieren zu lassen. Als Kläger fungiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Als Betroffene/r können Sie sich kostenlos registrieren lassen.

Vorteile

  • Die Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche gegen VW wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB durch ihre Beteiligung an der Musterklage gehemmt.
  • Die Musterklage ist für Sie kostenlos.

Nachteile

  • Die Mustergeststellungsklage wird voraussichtlich ca. 2 Jahre dauern, der Ausgang ist ungewiss.
  • Geht die Musterklage verloren, kriegen Sie gar nichts.
  • Die Höhe des Ihnen konkret entstandenen Schadens muss – bei positivem Ausgang der Musterfeststellungsklage – auf ihr eigenes Risiko in einem anschließenden Klageverfahren geklärt werden.
  • Für das Anschlussverfahren können Sie noch einmal weitere ca. zwei Jahre einkalkulieren.

Alternative

  • Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie ernsthaft (und schnell, Verjährung droht am 31.12.2018!) über eine individuelle Klage nachdenken.
  • Diese geht üblicherweise schneller (ca. 1 Jahr) als die Musterklage.
  • Aktuell wird bekanntermaßen (siehe z.B. Handelsblatt) vieles vergleichsweise erledigt. Die Chance, dass sie etwas erhalten ist momentan recht hoch.
  • Viele Gerichte geben den betroffenen Eigentümern (VW, Audi, Seat, Skoda mit EA 189 Motor) recht.

Fazit

Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie eine Individualklage erheben, die Vorteile überwiegen.

Sind Sie nicht rechtschutzversichert, können Sie sich zunächst ohne Kostenrisiko an der Musterfeststellungsklage beteiligen, so wird zumindest die Verjährung gehemmt.

Wenn die Musterfeststellungsklage

  • verloren geht, erhalten Sie gar nichts.
  • gewonnen wird, müssen Sie den konkreten Schaden dennoch auf eigenes Risiko einklagen.